BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten

Referenz-Nr.: 6738/06

Das BfArM weist auf die Information der Landesbehörden aus dem Jahr 2001 hin:

Die obersten Landesbehörden haben im Mai 2001 eine Information bezüglich der Sicherheit von Kranken- und Pflegebetten herausgegeben. Diese Information beinhaltet Maßnahmen für Betten, die nicht den Anforderungen der elektrischen Sicherheit und der Seitengitterbemaßung entsprechen. Für den Altbestand wurde seitens der Landesbehörden hinsichtlich der zulässigen Gitterbemaßung eine Toleranz von 10 % gewährt.

Das BfArM erhält dennoch weiterhin Meldungen zu Betten, die nicht den Vorgaben der Landesbehörden aus 2001 entsprechen. Auch Anfragen von Betreibern an das BfArM zeigen teilweise, dass die im Frühjahr 2001 durchgeführte Information der Länder nicht überall bekannt ist. Fälle aus 2004 und 2005, bei denen die Einklemmstelle nicht den Vorgaben der aktuellen Normen entsprach, zeigen folgenden Sachverhalt (Stand 13.12.2005):

  • Die Betten entsprechen aufgrund ihres Alters nicht den aktuellen Anforderungen. Eine Umrüstung oder Stilllegung, wie in der Information der Länder gefordert, fand nicht statt (3 Fälle).
  • Ältere Betten oder Zubehör erfüllen in bestimmten Positionen oder Kombinationen die aktuellen Anforderungen an die Bemaßung nicht (2 Fälle).
  • Das Bett erfüllt aufgrund eines Defektes nicht die aktuellen Anforderungen (1 Fall).
  • Betten oder Zubehör überschreiten die zulässige Bemaßung, obwohl sie laut Produktunterlagen die aktuellen Anforderungen der Normen erfüllen (3 Fälle).

    Vor diesem Hintergrund weisen wir nochmals auf die Information der Landesbehörden aus dem Jahr 2001 hin. Konkrete Fragen zum Betreiben von Medizinprodukten sind mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu klären.

Exemplarisch für die Information der obersten Landesbehörden bezüglich der elektrischen Sicherheit und der zulässigen Bemaßung der Seitengitter finden sie hier die Information des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz:

Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abteilung Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon: +49 (0)228 99 307-5306 (Aktive Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika)
Telefax: +49 (0)228 99 307-5300
E-Mail: mp-vigilanz@bfarm.de

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