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Dextromethorphan (DXM): Mehr Berichte über Missbrauch im Jahr 2009. Zurückhaltende Abgabe in Apotheken empfohlen.

Wirkstoff: Dextromethorphan, DXM

Das BfArM hat im Jahr 2009 verglichen mit den Vorjahreszeiträumen deutlich mehr Berichte über (vermutete) missbräuchliche Anwendungen dextromethorphanhaltiger Arzneimittel erhalten.

Der Wirkstoff Dextromethorphan wird als Antitussivum eingesetzt. DXM ist für die kurzzeitige, symptomatische Behandlung eines unproduktiven Reizhustens zugelassen. Dextromethorphanhaltige Arzneimittel sind derzeit nicht verschreibungs- sondern apothekenpflichtig.

In Deutschland war für Dextromethorphan bisher von einem Missbrauch in geringem Umfang auszugehen. Der Wirkstoff weist ein sehr schwaches Abhängigkeitspotential auf. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung wird der Stoff als sicher und unbedenklich angesehen. Bei Überdosierungen, insbesondere bei massiver Überdosierung im Rahmen einer missbräuchlichen Anwendung, können jedoch schwerwiegende und z.T. lebensbedrohliche Nebenwirkungen wie ausgeprägte Tachykardien, massiver Blutdruckanstieg, Atemnot und komatöse Zustände auftreten.

Im Jahr 2009 wurden dem BfArM vor allem von Apothekern vermehrt Fälle gemeldet, in denen insbesondere Jugendliche größere Mengen DXM z.T. wiederholt erwerben wollten. Dies lässt eine missbräuchliche Verwendung vermuten. Das BfArM bittet daher um eine erhöhte Aufmerksamkeit, wenn DXM wiederholt oder in ungewöhnlich großen Mengen in Apotheken verlangt wird. Es wird empfohlen, dextromethorphanhaltige Arzneimittel nach Möglichkeit nicht an Jugendliche abzugeben und rezeptfreie Alternativpräparate zur Hustenstillung anzubieten.

Das BfArM wird die weitere Entwicklung der Berichtszahlen sowie weitere Informationen zum Missbrauch von DXM intensiv beobachten und behält sich ggf. weitere Schritte vor.

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