BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Flupirtin: Schwerwiegende Leberschäden

Wirkstoff: Flupirtin

24.05.2018 - Umsetzung der CMDh Position durch nationale Stufenplanbescheide

Umsetzung des Widerrufs der Zulassung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheiden beziehungsweise Feststellungsbescheid vom 26. April 2018 die einstimmige CMDh Position (EMA/ CMDh/139841/2018)
vom 21.März 2018 um. Damit wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu flupirtinhaltigen Arzneimitteln abgeschlossen.

23.03.2018 - CMDh Position

Weiterhin Fallberichte über schwere Leberschädigungen trotz vorheriger Anwendungsbeschränkungen

Die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) hat die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), die Zulassung des Schmerzmittels Flupirtin wegen des Risikos für schwere Leberschädigungen zu widerrufen, bestätigt. Dies bedeutet, dass dieses Arzneimittel in der EU nicht mehr verfügbar sein wird.

Die Empfehlung der EMA war das Ergebnis eines aktuellen Risikobewertungsverfahrens zu Flupirtin, das eingeleitet wurde, weil weiterhin Fälle von Leberschädigungen berichtet wurden, obwohl bereits 2013 Maßnahmen zum Risikomanagement eingeführt worden waren. Diese Maßnahmen umfassten die Einschränkung der Anwendung von Flupirtin auf höchstens zwei Wochen bei Patienten mit akuten Schmerzen, die keine anderen Schmerzmittel verwenden können sowie wöchentliche Laborkontrollen der Leberwerte während der Behandlung.

Das Risikobewertungsverfahren wurde durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der die verfügbaren Daten, einschließlich der Auswertung der Studien, die untersuchten, ob die 2013 festgelegten Einschränkungen in der Praxis umgesetzt wurden, prüfte. Er untersuchte auch Fälle schwerwiegender Leberschädigungen, die nach der Überprüfung 2013 gemeldet wurden.

Die CMDh stimmte der Schlussfolgerung des PRAC zu, dass die 2013 eingeführten Einschränkungen nicht ausreichend befolgt wurden und dass weiterhin Fälle schwerwiegender Leberschäden, einschließlich Leberversagen, auftraten. Darüber hinaus konnten keine Maßnahmen identifiziert werden, die die Beachtung der Einschränkungen verbessern und das Risiko für Leberschäden ausreichend verringern würden.

Die CMDh folgte der Auffassung, dass Patienten, die flupirtinhaltige Arzneimittel einnehmen, weiterhin schwerwiegenden Risiken ausgesetzt sind, die den Nutzen dieser Arzneimittel überwiegen. Aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes befürwortete die CMDh die PRAC-Empfehlung, die Zulassungen Flupirtin enthaltender Arzneimittel zu widerrufen.

Informationen für Patienten

  • Flupirtinhaltige Arzneimittel sind zur akuten Schmerzbehandlung für höchstens zwei Wochen bei Erwachsenen, die keine anderen Schmerzmittel (wie z.B. nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR), schwache Opioide) verwenden können, angewendet worden.
  • Diese Arzneimittel werden in der EU wegen des Risikos schwerwiegender Leberschäden vom Markt genommen.
  • Strenge Maßnahmen sind 2013 zur Reduzierung dieses Risikos eingeführt, aber in der Praxis nur unzureichend umgesetzt worden, sodass weiterhin Fälle von Leberschäden berichtet wurden. Darüber hinaus konnten keine Maßnahmen identifiziert werden, die das Risiko für Leberschäden ausreichend verringern würden.
  • Seit 2013 sind Fälle schwerwiegender Leberschäden, einschließlich 23 Fällen von Leberversagen, nach der Anwendung von Flupirtin berichtet worden, von denen einige tödlich verliefen oder zu einer Transplantation führten.
  • Alternative Behandlungsmöglichkeiten sind verfügbar.
  • Patienten, die Fragen zu ihrer Behandlung haben, sollten diese mit ihrem Arzt oder Apotheker besprechen.

Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe

  • Flupirtin enthaltende Arzneimittel werden in der EU wegen des Risikos schwerwiegender Leberschäden vom Markt genommen.
  • In 2013 eingeführte Beschränkungen, die eine Begrenzung der Anwendung von Flupirtin auf zwei Wochen und wöchentliche Laborkontrollen der Leberwerte während der Behandlung umfassten, wurden in der Praxis nicht ausreichend befolgt. Während der Gebrauch flupirtinhaltiger Arzneimittel zurückging, konnten die eingeführten Maßnahmen das Risiko nicht verringern.
  • Darüber hinaus konnten keine weiteren Maßnahmen identifiziert werden, die die Beachtung der Einschränkungen verbessern und das Risiko für Leberschäden ausreichend verringern würden.
  • In Deutschland haben die betroffenen Firmen bereits nach der Empfehlung des PRAC den Rückruf veranlasst. Der geplante Rote-Hand-Brief wird daher nicht an die medizinischen Fachkreise verschickt, sondern ausschließlich auf der Homepage des BfArM veröffentlicht.
  • Ärzte sollten für ihre Patienten alternative Behandlungen erwägen.
  • Das BfArM wird ergänzende Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe auf seiner Homepage bereitstellen. Die Zulassungsinhaber in Deutschland haben ihre Arzneimittel bereits zurückgerufen oder die Auslieferung vorsorglich gestoppt.
  • Seit 2013 sind Fälle mit schwerwiegenden Leberschäden, einschließlich 23 Fällen von Leberversagen, nach der Anwendung von Flupirtin berichtet worden, von denen einige tödlich verliefen oder zu einer Transplantation führten. Die Reaktionen sind nicht vorhersehbar und der exakte Mechanismus, durch den Flupirtin Leberschäden hervorruft, ist nicht bekannt.
  • Sechs Beobachtungsstudien zeigten einen Mangel an Beachtung der Einschränkungen, die zur Minimierung der Hepatotoxizität eingeführt wurden.

Mehr zum Arzneimittel

Flupirtin ist ein Analgetikum (Schmerzmittel) zur Behandlung von akuten (kurz dauernden) Schmerzen für bis zu zwei Wochen bei Patienten, die keine anderen Schmerzmittel wie Opioide oder nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) einnehmen können. Flupirtin wirkt als `selektiver neuronaler Kaliumkanalöffner´. Es öffnet bestimmte Poren auf der Oberfläche von Nervenzellen, die Kaliumkanäle genannt werden. Die Öffnung dieser Kanäle reduziert übermäßige elektrische Aktivität, die zu vielen Schmerzzuständen führen kann.

Flupirtinhaltige Arzneimittel sind seit den 1980er Jahren zugelassen und waren zuletzt in folgenden EU-Mitgliedsstaaten verfügbar: Österreich, Estland, Deutschland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal und der Slowakei. Sie wurden unter unterschiedlichen Handelsnamen und in verschiedenen Darreichungsformen angeboten.

Mehr zum Verfahren

Das Risikobewertungsverfahren wurde auf Ersuchen Deutschlands am 26.10.2017 nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Das Risikobewertungsverfahren wurde zunächst vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen für Humanarzneimittel zuständig ist und Empfehlungen ausgesprochen hat.

Die PRAC-Empfehlung ist an die CMDh weitergereicht worden, die am 21.3.2018 eine Stellungnahme abgegeben hat. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt und dafür verantwortlich ist, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die über nationale Verfahren in der EU zugelassen sind. Da die CMDh Ihre Stellungnahme einstimmig erzielte, wird sie direkt durch die Mitgliedstaaten, in denen die Arzneimittel zugelassen sind, entsprechend dem vereinbarten Zeitplan umgesetzt werden.

09.02.2018 - Empfehlung des PRAC

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat empfohlen, die Zulassungen flupirtinhaltiger Schmerzmittel zu widerrufen.

Weitere Meldungen schwerer Leberschäden trotz vorheriger Einschränkungen der Anwendung.

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat empfohlen, die Zulassungen flupirtinhaltiger Schmerzmittel zu widerrufen. Dies bedeutet, dass diese Arzneimittel in der EU nicht mehr verfügbar sein werden.
Das Risikobewertungsverfahren zu Flupirtin knüpft an ein Risikobewertungsverfahren aus dem Jahr 2013 an, dem Berichte über schwerwiegende Leberschäden im Zusammenhang mit der Einnahme dieser Arzneimittel zugrunde lagen und das zu Maßnahmen zur Einschränkungen ihrer Anwendung führte.

Als Teil dieser Maßnahmen wurde die Anwendung von Flupirtin auf höchstens zwei Wochen bei Patienten mit akuten Schmerzen, die keine anderen Schmerzmittel verwenden können, eingeschränkt und wöchentliche Laborkontrollen der Leberwerte während der Behandlung eingeführt.
Die EMA verlangte außerdem Studien, um die Befolgung dieser Einschränkungen in der klinischen Praxis und ihre Wirksamkeit bei der Verringerung des Risikos für Leberschädigungen zu beurteilen.

Der PRAC hat jetzt die Ergebnisse dieser Studien zusammen mit den aktuell verfügbaren Daten zu Nutzen und Risiken aus klinischen Prüfungen und Fallberichten, einschließlich der seit dem Risikobewertungsverfahren im Jahr 2013 berichteten neuen Fälle schwerer Leberschäden, bewertet.
Aufgrund dieser Bewertung kommt der PRAC zu dem Schluss, dass die im Jahre 2013 eingeführten Einschränkungen nicht ausreichend in der Praxis befolgt wurden und dass weiterhin Fälle schwerwiegender Leberschäden, einschließlich Leberversagen, auftraten. Der Ausschuss untersuchte die Möglichkeit weitere risikominimierende Maßnahmen einzuführen, konnte aber keine Maßnahmen identifizieren, die die Beachtung der Einschränkungen verbessern und das Risiko für Leberschäden ausreichend verringern würden.

Der PRAC war daher der Ansicht, dass Patienten, die flupirtinhaltige Arzneimittel einnehmen, weiterhin schwerwiegenden Risiken ausgesetzt sind, die den Nutzen dieser Arzneimittel überwiegen und empfahl den Widerruf der Zulassungen dieser Arzneimittel. Alternative Behandlungsmöglichkeiten sind verfügbar.

Die PRAC-Empfehlung wird von der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) geprüft, die dann eine abschließende Stellungnahme abgeben wird.

Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe sollten beachten, dass die Zulassungen flupirtinhaltiger Arzneimittel noch nicht widerrufen wurden und eine abschließende Entscheidung noch aussteht. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden weitere Details, einschließlich Hinweisen für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe, veröffentlicht werden.

Angehörige der Gesundheitsberufe in den Mitgliedstaaten der EU, in denen Flupirtin vermarktet wird, werden per Brief weitere Informationen über zu treffende Maßnahmen erhalten.

Zwischenzeitlich sollten Patienten, die Fragen zu ihrer Behandlung haben (z.B., ob diese fortgesetzt werden soll), mit ihrem Arzt oder Apotheker sprechen.

Mehr über das Arzneimittel:

Flupirtin ist ein Analgetikum (Schmerzmittel), das zur Behandlung von akuten (kurz dauernden) Schmerzen für bis zu zwei Wochen bei Patienten angewendet wird, die keine anderen Schmerzmittel wie Opioide oder nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) einnehmen können. Flupirtin wirkt als `selektiver neuronaler Kaliumkanalöffner´. Es öffnet bestimmte Poren auf der Oberfläche von Nervenzellen, die Kaliumkanäle genannt werden. Die Öffnung dieser Kanäle reduziert übermäßige elektrische Aktivität, die zu vielen Schmerzzuständen führen kann.
Flupirtinhaltige Arzneimittel sind seit den 1980er Jahren zugelassen und gegenwärtig in folgenden EU-Mitgliedsstaaten verfügbar: Estland, Deutschland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal und Slowakei. Sie werden unter verschiedenen Handelsnamen und in verschiedenen Darreichungsformen angeboten.

Mehr zum Verfahren:

Das Risikobewertungsverfahren wurde auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/ EG eingeleitet.
Das Risikobewertungsverfahren wird vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen für Humanarzneimittel zuständig ist und einen Empfehlungskatalog abgegeben hat. Da alle flupirtinhaltigen Arzneimittel national zugelassen sind, wird die Empfehlung des PRAC der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) zugesandt, die dann eine Stellungnahme abgibt. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt und dafür verantwortlich ist, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die über nationale Verfahren in der EU zugelassen sind.

27.10.2017 - Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat erneut ein Risikobewertungsverfahren zu flupirtinhaltigen Arzneimitteln zur Schmerzbehandlung eingeleitet.

Dieses Verfahren wurde durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgelöst und knüpft an ein Risikobewertungsverfahren aus dem Jahr 2013 an, dem Berichte über schwerwiegende Leberprobleme im Zusammenhang mit der Einnahme dieser Arzneimittel zugrunde lagen und das zu Einschränkungen bei ihrer Anwendung führte.

Die im Rahmen des vorherigen Risikobewertungsverfahrens eingeleiteten Maßnahmen beinhalteten eine Begrenzung der Anwendungsdauer von Flupirtin auf 2 Wochen und einer Beschränkung auf Patienten, bei denen andere Schmerzmittel nicht angewendet werden können. Zudem wurden Laborkontrollen der Leberwerte während der Behandlung eingeführt. Die EMA verlangte außerdem Studien, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nachzuweisen. Die Ergebnisse dieser Studien liegen nun vor und legen nahe, dass zwar die Anzahl von Patienten, die mit Flupirtin behandelt werden, abgenommen hat, die 2013 eingeführten Einschränkungen aber nicht in ausreichendem Maß beachtet werden. Außerdem wurden weiterhin Fälle von schwerwiegenden Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Einnahme dieser Arzneimittel berichtet.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA hat deshalb ein neues Bewertungsverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, wie sich die aktuellen Daten auf das Nutzen-Risikoverhältnis der betroffenen Arzneimittel auswirken und zu entscheiden, ob weitere regulatorische Maßnahmen erforderlich sind.
Während des laufenden Risikobewertungsverfahrens sollten Patienten, die Bedenken wegen ihrer Behandlung mit Flupirtin haben, mit ihrem Arzt oder Apotheker sprechen.

Mehr über das Arzneimittel:
Flupirtin ist ein Analgetikum (Schmerzmittel), das zur Behandlung von akuten (kurz dauernden) Schmerzen für bis zu 2 Wochen bei Patienten angewendet wird, die keine anderen Schmerzmittel wie Opioide oder nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) einnehmen können. Flupirtin ist ein `selektiver neuronaler Kaliumkanalöffner´. Es öffnet bestimmte Poren auf der Oberfläche von Nervenzellen, die Kaliumkanäle genannt werden. Die Öffnung dieser Kanäle reduziert übermäßige elektrische Aktivität, die zu vielen Schmerzzuständen führen kann.
Flupirtinhaltige Arzneimittel sind seit den 1980er Jahren zugelassen und gegenwärtig in folgenden EU-Mitgliedsstaaten verfügbar: Österreich, Estland, Deutschland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal und der Slowakei. Sie werden unter unterschiedlichen Handelsnahmen und in verschiedenen Darreichungsformen angeboten.

Mehr zum Verfahren:
Das Risikobewertungsverfahren wurde auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet. Das Risikobewertungsverfahren wird vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen für Humanarzneimittel zuständig ist und eine Empfehlung abgeben wird. Da alle Flupirtin enthaltenden Arzneimittel national zugelassen sind, wird die PRAC Empfehlung der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) gesandt, die dann eine Stellungnahme abgibt. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt und dafür verantwortlich ist, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die über nationale Verfahren in der EU zugelassen sind.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

Flupirtine-containing medicinal products

Risikobewertungsverfahren aus dem Jahr 2013

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