BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Fosfomycin: Empfehlungen zur Anwendungseinschränkung

Wirkstoff: Fosfomycin

03.07.2020 - Bescheid im Stufenplanverfahren

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 29. Juni 2020 den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission C(2020) 3966 vom 09.06.2020 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Fosfomycin um. Damit wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu fosfomycinhaltigen Arzneimitteln abgeschlossen.

27.03.2020 - Gutachten des CHMP

Die EMA hat empfohlen, dass fosfomycinhaltige Arzneimittel, die durch Infusion (Tropf) in eine Vene verabreicht werden, nur dann zur Behandlung schwerer Infektionen angewendet werden sollten, wenn andere Antibiotikabehandlungen als ungeeignet angesehen werden. Oral (durch den Mund) verabreichte Arzneimittel mit Fosfomycin können weiterhin zur Behandlung unkomplizierter Blasenentzündungen bei Frauen und weiblichen Jugendlichen eingesetzt werden. Sie können auch zur Vorbeugung von Infektionen bei Männern angewendet werden, die sich einem Eingriff unterziehen, bei dem eine Gewebeprobe aus ihrer Prostata entnommen wird (Biopsie). Diese Indikation ist in Deutschland nicht zugelassen.

Die EMA empfiehlt ferner, dass fosfomycinhaltige Arzneimittel, die Kindern (unter 12 Jahren) oral verabreicht werden, und Formulierungen zur intramuskulären Anwendung (fosfomycinhaltige Arzneimittel zur Injektion in einen Muskel) nicht angewendet werden sollten, da keine ausreichenden Daten vorliegen, um ihren Nutzen für die Patienten zu belegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es für diese Patientengruppe und Anwendungsart in Deutschland keine Zulassung gibt.

Diese Empfehlungen folgen auf eine Überprüfung zur Sicherheit und Wirksamkeit dieser Antibiotika durch den Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA.

Fosfomycin wurde erstmals 1969 entdeckt. Teils aufgrund ihres begrenzten Einsatzes sind fosfomycinhaltige Arzneimittel immer noch gegen verschiedene Bakterien wirksam, welche gegen die üblicherweise angewendeten Antibiotika resistent geworden sind. Dies hat in den letzten Jahren zu einem Anstieg der Anwendung von Fosfomycin bei Patienten mit begrenzten Behandlungsoptionen geführt.

Die Überprüfung zielte darauf ab, den Stellenwert von Fosfomycin bei der Behandlung von Infektionen unter Berücksichtigung der neuesten verfügbaren Erkenntnisse zu bestimmen. Sie kam zu folgendem Schluss:

  • Fosfomycin, das intravenös verabreicht wird, sollte nur noch zur Behandlung bestimmter schwerer Infektionen eingesetzt werden, wie z.B. für Infektionen, die das Herz, die Lunge, das Blut, das Gehirn, die Knochen oder die Gelenke betreffen, oder solche, die schwierig zu behandeln sind, wie komplizierte Infektionen des Bauchraums, der Harnwege, der Haut oder des Weichteilgewebes.

  • Fosfomycin zur oralen Anwendung kann weiterhin zur Behandlung unkomplizierter Blasenentzündungen bei Frauen und weiblichen Jugendlichen angewendet werden. Fosfomycin-Granulat (das Fosfomycin-Trometamol enthält) kann auch bei Männern, die sich einer Prostatabiopsie unterziehen, verwendet werden. Diese Indikation ist in Deutschland nicht zugelassen. Die EMA bat die Unternehmen um ergänzende Daten, um die weitere Anwendung von oral verabreichten fosfomycinhaltigen Arzneimitteln, die Fosfomycin-Trometamol und Fosfomycin-Calcium enthalten, zu rechtfertigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Arzneimittel mit Fosfomycin-Calcium in Deutschland nicht zugelassen sind.

  • Die Arzneimittelzulassungen zur intramuskulären Anwendung von Fosfomycin und Fosfomycin-Granulat für Kinder (2 g) sollen ausgesetzt werden, da es keine eindeutigen Belege dafür gibt, dass sie für ihre derzeit zugelassenen Anwendungsgebiete ausreichend wirksam sind. Diese Arzneimittel sind in Deutschland nicht zugelassen.

Informationen für Patienten

  • Fosfomycinhaltige Arzneimittel, die intravenös verabreicht werden, sollen jetzt nur noch dann zur Behandlung schwerer Infektionen angewendet werden, wenn andere Antibiotikabehandlungen als nicht geeignet angesehen werden. Dazu gehören Infektionen, die Herz, Lunge, Blut, Gehirn, Knochen, Gelenke, Bauch, Harnwege sowie Haut und Weichteilgewebe betreffen.

  • Fosfomycin, das als Granulat in Wasser aufgelöst verabreicht und über den Mund eingenommen wird, darf weiterhin bei Frauen und weiblichen Jugendlichen zur Behandlung unkomplizierter Blaseninfektionen sowie bei Männern, denen eine Gewebeprobe aus der Prostata entnommen wird (Biopsie), angewendet werden. Letztere Indikation ist in Deutschland nicht zugelassen.

  • Einige fosfomycinhaltige Arzneimittel (Medikamente, die durch Injektion in einen Muskel oder als aufgelöstes Granulat für Kinder angewandt werden) werden bald nicht mehr in der EU verfügbar sein, da es keine Belege dafür gibt, dass sie ausreichend wirksam sind.

  • Wenn Sie Fragen zu Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker.

Informationen für Angehörige der Heilberufe

Die EMA hat folgende Empfehlungen für die Anwendung verschiedener Formulierungen von Fosfomycin abgegeben:

  • Fosfomycin zur intravenösen Anwendung
    Intravenös angewendetes Fosfomycin sollte nur noch dann zur Behandlung der folgenden schweren Infektionen angewendet werden, wenn andere Antibiotikabehandlungen als nicht geeignet angesehen werden: komplizierte Harnwegsinfektionen, infektiöse Endokarditis, Knochen- und Gelenkinfektionen, im Krankenhaus erworbene Pneumonie (einschließlich beatmungsassoziierte Pneumonie), komplizierte Haut- und Weichteilinfektionen, bakterielle Meningitis, komplizierte intraabdominale Infektionen und Bakteriämie, die möglicherweise mit einer der oben aufgeführten Infektionen einhergeht.

  • Fosfomycin zur oralen Anwendung
    Die 3 g-Granulate zur oralen Anwendung einer Suspension (Fosfomycin-Trometamol) und die oral einzunehmenden Kapseln (Fosfomycin-Calcium), die in Deutschland nicht zugelassen sind, können bei akuter, unkomplizierter Blasenentzündung bei Frauen und weiblichen Jugendlichen weiterhin eingesetzt werden. Damit Fosfomycin-Calcium-Präparate in der EU weiterhin zugelassen bleiben können, hat die EMA um weitere Informationen über Nutzen und Risiken gebeten, um die Evidenzbasis für ihre Anwendung zu verbessern. Fosfomycin-Trometamol kann auch prophylaktisch bei Männern eingesetzt werden, die sich einer transrektalen Prostatabiopsie unterziehen. Fosfomycinhaltige Arzneimittel sind in Deutschland für diese Indikation nicht zugelassen. Die EMA hat auch hier um weitere Informationen gebeten, um die Dosierungsempfehlung für diese Indikation zu unterstützen.
    Fosfomycin ist nicht mehr in der EU für den Einsatz bei Harnwegsinfektionen bei Kindern indiziert, weshalb die Zulassung suspendiert und die pädiatrische Formulierung (2 g Granulat) vom Markt genommen wird.

  • Fosfomycin für die intramuskuläre Anwendung
    Da die Evidenz für fosfomycinhaltige Arzneimitteln für die intramuskuläre Anwendung nicht ausreicht, werden auch diese Arzneimittelzulassungen in der EU suspendiert.

Die Produktinformationen für fosfomycinhaltige Arzneimittel werden unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen aktualisiert.

14.12.2018 - Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat ein Bewertungsverfahren zu Arzneimitteln, die das Antibiotikum Fosfomycin enthalten, gestartet. Fosfomycin wird in vielen EU-Mitgliedsstaaten zur Behandlung verschiedener bakterieller Infektionen angewendet.

Das Antibiotikum Fosfomycin, welches seit vielen Jahrzehnten eingesetzt wird, weist einen spezifischen Wirkmechanismus auf, aufgrund dessen die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzentwicklung gegen Fosfomycin insbesondere bei bereits anderweitig resistenten Bakterien insgesamt relativ gering ist. In Bezug auf zugelassene Indikationen und Dosierungen fosfomycinhaltiger Arzneimittel gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Das BfArM hat eine Neubewertung von Fosfomycin im Hinblick auf zunehmende Resistenzen gegen Antibiotika gefordert. Im Einzelnen werden die Indikationen und Dosierungen von fosfomycinhaltigen Arzneimitteln sowie die sicherheitsrelevanten Informationen und die pharmakologischen Eigenschaften im Hinblick auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand neu bewertet.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) wird daher die verfügbare Evidenz berücksichtigen und Empfehlungen aussprechen, ob die Zulassungen fosfomycinhaltiger Arzneimittel in der EU angepasst werden sollten.

Mehr über diese Arzneimittel

Das Antibiotikum Fosfomycin wird seit vielen Jahrzehnten in der EU zur Behandlung eines breiten Spektrums von Infektionen angewendet. Es wird entweder oral (als Granulat oder Tablette), als Infusion (Tropf) in die Venen oder als Injektion in den Muskel eingesetzt.

Bei oraler Verabreichung wird es hauptsächlich zur Behandlung von bakteriellen Harnwegsinfekten bei Frauen angewendet, bei denen von einer Empfindlichkeit von Fosfomycin gegenüber den krankheitsauslösenden Bakterien ausgegangen wird. In einigen EU-Mitgliedsstaaten wird es außerdem zur Vorbeugung von Infektionen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder diagnostischen Maßnahmen im Bereich der Harnwege eingesetzt.

Fosfomycinhaltige Infusionen sind zur Behandlung von Patienten aller Altersgruppen mit schwerwiegenden Infektionen zugelassen. Hierzu gehören beispielsweise die Osteomyelitis (eine Infektion der Knochen), komplizierte Harnwegsinfekte, im Krankenhaus erworbene Atemwegsinfekte, Meningitis (Hirnhautentzündung) sowie bakterielle Infektionen des Blutes, welche im Zusammenhang mit den vorhergenannten Infektionen stehen. Fosfomycinhaltige Infusionen sind für die Behandlung von Infektionen vorbehalten, bei denen andere geeignete Antibiotika nicht angewendet werden können oder nicht wirksam sind.

Fosfomycinhaltige Arzneimittel zur Injektion in den Muskel sind in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zur Behandlung oder Vorbeugung verschiedener Infektionen einschließlich Infektionen der Harnwegs- und Fortpflanzungsorgane zugelassen.

Fosfomycinhaltige Arzneimittel sind in Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien, Schweden und Großbritannien verfügbar. Diese Arzneimittel werden in den genannten Ländern unter einer Vielzahl von Arzneimittelnamen vermarktet, hierzu gehören: Afastural®, Berny Adulti®, Danifos Adulti®, Fomicyt®, Fosfocin®, Fosfocina®, Fosfocine®, Fosfopharm®, Fosfurot®, Fosmol®, Fostrofemge®, Gynofostrome®, Infectofos®, Infeur Adulti®, Interfos®, Monural®, Monuril®, Monurol®, Rapidnorm®, Solufos®, Symural®, Uridoz®, Urifos®, Urinex®, Urofast®, Uromaste®, Uroseptic®.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von fosfomycinhaltigen Arzneimitteln wurde am 7. Dezember 2018 auf Antrag Deutschlands gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Die Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige, in allen EU-Mitgliedstaaten geltende rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgerufen werden:

Fosfomycin-containing medicinal products

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK