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Oxbryta: Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses

Wirkstoff: Voxelotor

23.10.2025 - EMA bestätigt das Ruhen der Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Oxbryta gegen Sichelzellanämie

Höhere Sterblichkeitsrate und mehr Krankheitskomplikationen in aktuellen Studien bedeuten, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht mehr günstig ist

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat empfohlen, die Zulassung des Arzneimittels Oxbryta gegen Sichelzellanämie weiterhin ruhen zu lassen. Diese Empfehlung folgt auf vorläufige Maßnahmen, die der Ausschuss im September 2024 ergriffen hatte, als er das Ruhen für die Zulassung des Arzneimittels vorübergehend empfohlen hatte, um neue Sicherheitsdaten zu überprüfen.

Nach seiner Bewertung kam der CHMP zu dem Schluss, dass der Nutzen des Arzneimittels die Risiken nicht mehr überwiegt. Die Überprüfung wurde eingeleitet, nachdem Daten gezeigt hatten, dass in einer klinischen Studie1 die Zahl der Todesfälle unter Oxbryta höher war als unter Placebo (Scheinbehandlung) und in einer anderen Studie die Zahl der Todesfälle höher war als erwartet.2

In der ersten Studie, in der die Wirkung von Oxbryta bei Menschen mit Sichelzellanämie, die ein erhöhtes Schlaganfallrisiko hatten, untersucht wurde, starben acht mit Oxbryta behandelte Kinder, verglichen mit zwei Kindern, die eine Placebobehandlung erhielten. In der zweiten Studie, in der die Wirkung des Arzneimittels auf Beingeschwüre, eine bekannte Komplikation der Sichelzellkrankheit, untersucht wurde, starb eine Person in der Oxbrytagruppe während der ersten 12 Wochen der Behandlung, während in der Placebogruppe keine Todesfälle auftraten. In der folgenden 12-wöchigen Phase der Studie, in der alle Patienten Oxbryta erhielten, wurden acht weitere Todesfälle gemeldet. Die Studien zeigten auch eine höhere Anzahl plötzlicher Episoden starker Schmerzen, einschließlich vaso-okklusiver Krisen (VOC), bei Patienten, die mit Oxbryta behandelt wurden, im Vergleich zu denen, die Placebo erhielten.

Am 26. September 2024 empfahl der CHMP als Vorsichtsmaßnahme das Ruhen der Zulassung, als weitere Daten aus zwei registerbasierten Studien vorlagen, die darauf hindeuteten, dass Patienten unter Oxbryta häufiger plötzliche Schmerzepisoden erlitten als vor Beginn der Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt gaben die EMA und das BfArM Empfehlungen für medizinisches Fachpersonal und Patienten heraus, in denen sie betonten, dass Oxbryta nicht mehr verschrieben werden sollte und dass behandelte Patienten auf eine alternative Therapie umgestellt werden sollten.3 Ebenso wurde ein Rote-Hand-Brief an die Fachkreise versendet.4

Obwohl die endgültige Analyse der Registerstudien keinen Anstieg der plötzlichen Schmerzepisoden unter Oxbryta bestätigte, zeigten die jüngsten klinischen Studien doch mehr plötzliche Schmerzepisoden und Todesfälle. Diese Ergebnisse stehen im Widerspruch zu denen der früheren klinischen Hauptstudie, die die Zulassung von Oxbryta stützte und keinen Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen gezeigt hatte.

In seiner Bewertung stellte der CHMP fest, dass die zugrunde liegenden Mechanismen für die erhöhte Zahl von Todesfällen und Komplikationen, einschließlich plötzlicher Schmerzepisoden, nach Oxbrytabehandlung in den Studien weiterhin unklar sind. Der CHMP fand keine eindeutige Erklärung für die erhöhten Risiken und konnte keine Maßnahmen zur wirksamen Minimierung dieser Risiken identifizieren. Ebenso konnte keine Untergruppe von Patienten identifiziert werden, bei denen der Nutzen des Arzneimittels die Risiken überwiegen würde. Daher kam der CHMP zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Oxbryta nicht mehr günstig ist und das Ruhen der Zulassung des Arzneimittels aufrechterhalten werden sollte. Oxbryta wird daher für Angehörige der Gesundheitsberufe in der EU weiterhin nicht zur Verschreibung an Patienten verfügbar sein.

Bei seiner Stellungnahme berücksichtigte der CHMP auch die Empfehlungen von Experten auf diesem Gebiet sowie von Patientenvertretern und konsultierte den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA zu möglichen Maßnahmen zur Risikominimierung.

Mehr über das Arzneimittel

Oxbryta wurde im Februar 2022 zur Behandlung der hämolytischen Anämie (übermäßiger Abbau roter Blutkörperchen) bei Patienten ab 12 Jahren mit Sichelzellkrankheit zugelassen. Es wurde allein oder zusammen mit einem anderen Arzneimittel gegen Sichelzellkrankheit namens Hydroxycarbamid verabreicht. Oxbryta enthält den Wirkstoff Voxelotor.

Die Sichelzellkrankheit ist eine genetisch bedingte Krankheit, bei der die Betroffenen eine abnormale Form von Hämoglobin (das Protein in den roten Blutkörperchen, das für den Sauerstofftransport zuständig ist) bilden. Die roten Blutkörperchen werden starr und klebrig und verändern ihre Scheibenform in eine Sichelform.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Oxbryta wurde am 29. Juli 2024 auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und die Stellungnahme der Agentur angenommen hat.

Der Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

1 Global Blood Therapeutics. GBT440-032 Phase-3-Studie bei Teilnehmern mit Sichelzellenerkrankung (HOPE Kids 2). IRAS-ID: 242661. EudraCT-Nummer: 2017-000903-26. REC-Referenz: 18/LO/0359. London – City & East Research Ethics Committee. Health Research Authority. Verfügbar unter: https://www.hra.nhs.uk/planning-and-improving-research/application-summaries/research-summaries/gbtt440-032-phase-3-study-in-participants-with-sickle-cell-disease

2 Eine multizentrische, randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Phase-3-Studie zur Bewertung der Wirksamkeit von Voxelotor bei der Behandlung von Beingeschwüren bei Patienten mit Sichelzellenanämie (RESOLVE). EudraCT-Nummer: 2025-000161-87. ClinicalTrials.gov-Kennung: NCT05561140. Verfügbar unter: https://www.clinicaltrialsregister.eu/ctr-search/trial/2025-000161-87/3rd

3 https://www.ema.europa.eu/en/documents/referral/oxbryta-article-20-procedure-suspension-sickle-cell-disease-medicine-oxbryta_en.pdf

4 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RHB/2024/rhb-oxbryta.pdf?__blob=publicationFile

19.12.2024 - Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission

Vorläufiges Ruhen der Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Oxbryta gegen Sichelzellkrankheit - Vorsichtsmaßnahme während der Überprüfung neuer Daten

Am 26. September 2024 empfahl der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Oxbryta (Voxelotor) gegen Sichelzellkrankheit ruhen zu lassen. Diese Maßnahme wurde als Vorsichtsmaßnahme ergriffen, während eine Überprüfung neuer Daten läuft.

Die Empfehlung stützte sich auf neue Sicherheitsdaten aus zwei registergestützten Studien, die darauf hindeuteten, dass bei den Patienten in den Studien während der Behandlung mit Oxbryta häufiger vaso-okklusive Krisen (VOC) auftraten als vor Beginn der Behandlung mit dem Arzneimittel. Vaso-okklusive Krisen gehören zu den häufigsten Komplikationen der Sichelzellkrankheit. Sie treten in Form von akuten Schmerzschüben auf und können zu weiteren gesundheitlichen Komplikationen wie Arthritis, Nierenversagen und Schlaganfall führen.

Diese neuen Sicherheitsdaten wurden bekannt, während die EMA bereits die Vorteile und Risiken von Oxbryta im Rahmen einer laufenden Prüfung untersuchte, die im Juli 2024 begann. Auslöser dafür waren Daten aus einer klinischen Studie, die zeigten, dass unter Oxbryta eine höhere Zahl von Todesfällen auftrat als unter Placebo (Scheinbehandlung) und eine andere Studie, die zeigte, dass die Gesamtzahl der Todesfälle höher war als erwartet.

In diesem Zusammenhang vertrat der CHMP die Auffassung, dass diese Daten insgesamt Anlass zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Oxbryta geben; aufgrund der vermehrten Unsicherheiten empfahl er daher, die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Abgabe des Arzneimittels ruhen zu lassen, bis alle verfügbaren Daten im Rahmen der laufenden Überprüfung bewertet worden sind.

Gleichzeitig hat das Unternehmen, das Oxbryta vertreibt, beschlossen, das Medikament aus allen Ländern, in denen es erhältlich ist, zurückzuziehen und zurückzurufen, sowie die laufenden klinischen Studien, Compassionate-Use- und Early-Access-Programme einzustellen.

Während die Überprüfung noch läuft, empfiehlt die EMA:

  • Ärzte sollten keine neue Behandlung mit Oxbryta bei Patienten beginnen;
  • Ärzte sollten Patienten, die derzeit mit Oxbryta behandelt werden, kontaktieren, um die Behandlung zu beenden und alternative Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen;
  • Ärzte sollten die Patienten auch nach Beendigung der Behandlung mit Oxbryta hinsichtlich unerwünschter Ereignisse überwachen;
  • Patienten müssen mit ihrem Arzt sprechen, bevor sie ihr Medikament absetzen;
  • Patienten, die Fragen haben, sollten sich an ihren Arzt wenden.

Ausführlichere Empfehlungen werden den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die das Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen, in einer direkten Mitteilung an die Angehörigen der Gesundheitsberufe (DHPC) übermittelt. Die DHPC wird auch auf der Webseite der EMA veröffentlicht.

Die Empfehlung der EMA für eine Aussetzung wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine rechtsverbindliche Entscheidung erlassen hat, die seit dem 04.10.2024 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Die EMA wird ihre Prüfung von Oxbryta fortsetzen und zu gegebener Zeit eine endgültige Empfehlung abgeben.

Mehr über das Arzneimittel

Oxbryta ist ein Arzneimittel zur Behandlung der hämolytischen Anämie (übermäßiger Abbau roter Blutkörperchen) bei Patienten im Alter von 12 Jahren und älter, die an der Sichelzellkrankheit leiden. Oxbryta kann allein oder zusammen mit einem anderen Arzneimittel gegen Sichelzellkrankheit, dem Hydroxycarbamid, verabreicht werden. Es enthält den Wirkstoff Voxelotor.

Die Sichelzellkrankheit ist eine genetisch bedingte Krankheit, bei der die Betroffenen eine abnorme Form von Hämoglobin (das Protein in den roten Blutkörperchen, das für den Sauerstofftransport zuständig ist) bilden. Die roten Blutkörperchen werden starr und klebrig und verändern ihre Scheibenform in eine Sichelform.

Oxbryta erhielt am 14. Februar 2022 eine EU-weit gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Oxbryta wurde am 29. Juli 2024 auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Überprüfung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und die Stellungnahme der Agentur verabschieden wird.

Die Empfehlung des CHMP, die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Oxbryta für die Dauer der Überprüfung ruhen zu lassen, wurde der Europäischen Kommission übermittelt, die am 4. Oktober 2024 einen rechtsverbindlichen Beschluss fasste.

Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 04.10.2024

27.09.2024 - Zwischenstand der Bewertung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat empfohlen, die Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels Oxbryta (Voxelotor) gegen Sichelzellkrankheit ruhen zu lassen; diese Maßnahme wird als Vorsichtsmaßnahme ergriffen, während eine Überprüfung neuer Daten läuft.

Die Empfehlung stützt sich auf neue Sicherheitsdaten aus zwei registergestützten Studien, die darauf hindeuten, dass bei den Patienten in den Studien während der Behandlung mit Oxbryta häufiger vaso-okklusive Krisen (VOC) auftraten als vor Beginn der Behandlung mit dem Arzneimittel. Vasookklusive Krisen gehören zu den häufigsten Komplikationen der Sichelzellkrankheit; sie treten in Form von akuten Schmerzschüben auf und können zu weiteren gesundheitlichen Komplikationen wie Arthritis, Nierenversagen und Schlaganfall führen.

Diese neuen Sicherheitsdaten wurden bekannt, während die EMA bereits die Vorteile und Risiken von Oxbryta im Rahmen einer laufenden Prüfung untersuchte, die im Juli 2024 began. Auslöser dafür waren Daten aus einer klinischen Studie, die zeigten, dass unter Oxbryta eine höhere Zahl von Todesfällen auftrat als unter Placebo (Scheinbehandlung) und eine andere Studie, die zeigte, dass die Gesamtzahl der Todesfälle höher war als erwartet.

In diesem Zusammenhang vertrat der CHMP die Auffassung, dass diese Daten insgesamt Anlass zu ernsten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Oxbryta geben; aufgrund der vermehrten Unsicherheiten empfahl er daher, die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Abgabe des Arzneimittels ruhen zu lassen, bis alle verfügbaren Daten im Rahmen der laufenden Überprüfung bewertet worden sind.

Gleichzeitig hat das Unternehmen, das Oxbryta vertreibt, beschlossen, das Medikament aus allen Ländern, in denen es erhältlich ist, zurückzuziehen und zurückzurufen, sowie die laufenden klinischen Studien, Compassionate-Use- und Early-Access-Programme einzustellen.

Während die Überprüfung noch läuft, empfiehlt die EMA:

  • Ärzte sollten keine neue Behandlung mit Oxbryta bei Patienten beginnen;
  • Ärzte sollten Patienten, die derzeit mit Oxbryta behandelt werden, kontaktieren, um die Behandlung zu beenden und alternative Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen;
  • Ärzte sollten die Patienten auch nach Beendigung der Behandlung mit Oxbryta hinsichtlich unerwünschter Ereignisse überwachen;
  • Patienten müssen mit ihrem Arzt sprechen, bevor sie ihr Medikament absetzen;
  • Patienten, die Fragen haben, sollten sich an ihren Arzt wenden.

Ausführlichere Empfehlungen werden den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die das Arzneimittel verschreiben, abgeben oder verabreichen, in einer direkten Mitteilung an die Angehörigen der Gesundheitsberufe (DHPC) übermittelt. Die DHPC wird auch auf der Webseite der EMA veröffentlicht.

Die Empfehlung der EMA für eine Aussetzung wird an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Die EMA wird ihre Prüfung von Oxbryta fortsetzen und zu gegebener Zeit eine endgültige Empfehlung abgeben.

Mehr über das Arzneimittel

Oxbryta ist ein Arzneimittel zur Behandlung der hämolytischen Anämie (übermäßiger Abbau roter Blutkörperchen) bei Patienten im Alter von 12 Jahren und älter, die an der Sichelzellkrankheit leiden. Oxbryta kann allein oder zusammen mit einem anderen Arzneimittel gegen Sichelzellkrankheit, dem Hydroxycarbamid, verabreicht werden. Es enthält den Wirkstoff Voxelotor.

Die Sichelzellenkrankheit ist eine genetisch bedingte Krankheit, bei der die Betroffenen eine abnorme Form von Hämoglobin (das Protein in den roten Blutkörperchen, das für den Sauerstofftransport zuständig ist) bilden. Die roten Blutkörperchen werden starr und klebrig und verändern ihre Scheibenform in eine Sichelform.

Oxbryta erhielt am 14. Februar 2022 eine EU-weit gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Oxbryta wurde am 29. Juli 2024 auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Prüfung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und der das Gutachten der Agentur annehmen wird. Das CHMP-Gutachten wird dann an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung trifft, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

31.07.2024 - Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat eine Überprüfung des Arzneimittels Oxbryta (Voxelotor) eingeleitet, nachdem Daten aus einer klinischen Studie gezeigt hatten, dass unter Oxbryta mehr Todesfälle auftraten als unter einem Placebo (einer Scheinbehandlung) und eine andere Studie ergab, dass die Gesamtzahl der Todesfälle höher war als erwartet.

Oxbryta wird zur Behandlung der hämolytischen Anämie (übermäßiger Abbau roter Blutkörperchen) aufgrund der Sichelzellkrankheit bei Patienten ab 12 Jahren eingesetzt. 

Eine der Studien untersuchte die Wirkung von Oxbryta bei Menschen mit Sichelzellkrankheit, die ein erhöhtes Schlaganfallrisiko haben. Die andere Studie untersuchte die Wirkung des Arzneimittels auf Beingeschwüre, eine bekannte Komplikation der Sichelzellkrankheit. 

Der Zulassungsinhaber hat nun die Behandlung mit Oxbryta in beiden Studien gestoppt, während die Untersuchungen laufen. 

Derzeit gibt es keine eindeutigen Beweise dafür, dass Oxbryta für einen der Todesfälle ursächlich war, und für viele der Fälle stehen weitere Informationen noch aus. Einige der Fälle könnten mit Infektionen, einschließlich Malaria, in Verbindung stehen. 

Die EMA wird nun die Informationen aus diesen Studien unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten über den Nutzen und die Risiken des Arzneimittels bewerten. Anschließend wird die EMA eine Empfehlung abgeben, ob die Zulassung in der EU geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden sollte.

Mehr über das Arzneimittel

Oxbryta ist ein Arzneimittel zur Behandlung der hämolytischen Anämie (übermäßiger Abbau roter Blutkörperchen) bei Patienten im Alter ab 12 Jahren, die an der Sichelzellkrankheit leiden. Oxbryta kann allein oder zusammen mit einem anderen Arzneimittel gegen Sichelzellkrankheit, Hydroxycarbamid, verabreicht werden. Es enthält den Wirkstoff Voxelotor. 

Die Sichelzellkrankheit ist eine genetisch bedingte Krankheit, bei der die Betroffenen eine abnorme Form von Hämoglobin (das Protein in den roten Blutkörperchen, das für den Sauerstofftransport zuständig ist) produzieren. Die roten Blutkörperchen werden starr und klebrig und verändern ihre Scheibenform zu einer Sichelform.

Oxbryta erhielt am 14. Februar 2022 eine EU-weit gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Mehr über die Studien

In der Studie GBT440-032 werden die Auswirkungen von Voxelotor auf die transkraniellen Doppler-Ultraschallmessungen des zerebralen arteriellen Blutflusses bei Kindern im Alter von 2 bis 15 Jahren mit Sichelzellkrankheit und hohem Schlaganfallrisiko untersucht. An der Studie nahmen 236 Patienten aus Ägypten, Ghana, Kenia, Nigeria, Oman, Saudi-Arabien, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich teil. Unter den Patienten, die Voxelotor einnahmen, gab es acht Todesfälle, unter den Patienten, die Placebo einnahmen, zwei. 

In der Studie GBT440-042 wird die Wirkung von Voxelotor auf Beingeschwüre bei 88 Patienten ab 12 Jahren aus Brasilien, Kenia und Nigeria untersucht. Acht Todesfälle traten im entblindeten Teil der Studie auf. 

Die Behandlung mit Voxelotor wurde für die Patienten beider Studien sowie für diejenigen, die in eine Folgestudie (GBT440-038) aufgenommen wurden, pausiert. 

Derzeit gibt es keine eindeutigen Belege dafür, dass Oxbryta einen der Todesfälle in den Studien verursacht hat, und Informationen über viele der Fälle stehen noch aus.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung von Oxbryta wurde am 29. Juli 2024 auf Antrag der Europäischen Kommission gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eingeleitet.

Die Überprüfung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist und das Gutachten der Agentur annehmen wird. Die Stellungnahme des CHMP wird dann an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige, rechtsverbindliche Entscheidung erlassen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

Oxbryta - referral