BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Studien bei Synchron Research Services, Indien: Überprüfung in Bezug auf die Durchführung

Wirkstoff: Verschiedene

19.12.2022 - Bescheid im Stufenplanverfahren

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 13. Dezember 2022 den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission C(2022) 8819 final vom 28.11.2022 national um. Damit wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu Zulassungen, die auf Grundlage von Studien der Firma Synchron Research Services mit Sitz in Indien zugelassen wurden, abgeschlossen.

08.12.2022 - Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission

Synchron Research Service: Entscheidung der Europäischen Kommission bestätigt das Ruhen der betroffenen Zulassungen

Mehrere Zulassungsinhaber haben im Juli 2022 eine Überprüfung des Gutachtens des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) beantragt (Re-Examination). Daraufhin hat der CHMP seine ursprüngliche Empfehlung bestätigt, das Ruhen für mehrere generische Arzneimittelzulassungen anzuordnen, für die zulassungsrelevante Studien von Synchron Research Services, einem Auftragsinstitut (Clinical Research Organisaton - CRO) mit Sitz in Ahmedabad, Indien, durchgeführt wurden. Damit ist die von den Zulassungsinhabern beantragte erneute Prüfung für einige der betroffenen Arzneimittel abgeschlossen.

Der CHMP hatte seine ursprüngliche Empfehlung im Mai 2022 ausgesprochen, nachdem Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Bioäquivalenzstudien durch das Auftragsinstitut festgestellt worden waren. Diese hatten ernste Bedenken hinsichtlich des Qualitätsmanagementsystems dieses Unternehmens und der Zuverlässigkeit der an diesem Standort erhobenen Daten aufkommen lassen. Bioäquivalenzstudien werden durchgeführt, um nachzuweisen, dass ein generisches Arzneimittel die gleiche Menge an Wirkstoff im Körper zur Verfügung stellt wie das Referenzarzneimittel. Der CHMP kam zu dem Schluss, dass für die meisten der untersuchten Arzneimittelzulassungen keine ausreichenden Bioäquivalenzdaten aus anderen Quellen verfügbar waren und empfahl daher, deren Ruhen anzuordnen. Für eine kleine Anzahl zugelassener Generika lagen ausreichende Bioäquivalenzdaten aus anderen Quellen vor. Diese Arzneimittel dürfen in der EU auf dem Markt bleiben.

Bei der erneuten Prüfung stellte der CHMP fest, dass für weitere acht Arzneimittel ausreichende Bioäquivalenzdaten aus einer alternativen Studie zur Verfügung stehen. Die Genehmigungen für das Inverkehrbringen dieser Arzneimittel können daher aufrechterhalten werden.

Als Ergebnis der ersten Stellungnahme des CHMP und der erneuten Prüfung wird die Empfehlung bestätigt, das Ruhen für die Zulassung von rund 100 Arzneimittelzulassungen, für die keine ausreichenden Bioäquivalenzdaten vorliegen, anzuordnen. Um die Aussetzung aufzuheben, müssen die Unternehmen alternative Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vorlegen. Für Arzneimittel, deren laufende Zulassungsanträge sich ausschließlich auf Daten von Synchron Research Services stützen, wird in der EU keine Zulassung erteilt. Eine aktualisierte Liste der von dem Verfahren betroffenen Arzneimittel findet sich im Anhang zum Durchführungsbeschluss.

Einige der Arzneimittel, für die das Ruhen vom CHMP empfohlen wurde, können in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat von entscheidender Bedeutung sein (z. B. wegen fehlender Alternativen), so dass die nationalen Behörden die Aussetzung im Interesse der Patienten vorübergehend aufschieben können. Die Mitgliedstaaten sollten auch entscheiden, ob ein Rückruf der betroffenen Arzneimittel in ihrem Hoheitsgebiet erforderlich ist.

Die EMA und die nationalen Behörden werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Studien mit EU-Arzneimitteln nach den höchsten Standards durchgeführt werden und dass die Unternehmen alle Aspekte der guten klinischen Praxis (GCP) einhalten. Erfüllen die Unternehmen die geforderten Standards nicht, werden die Behörden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität der für die Zulassung von EU-Arzneimitteln verwendeten Daten zu gewährleisten.

Informationen für Patienten und Angehörige der Heilberufe

  • Für mehrere generische Arzneimittel wurde das Ruhen der Zulassungen in der EU angeordnet, weil das Unternehmen, das zulassungsrelevante Studien durchgeführt hat, als unzuverlässig gilt.
  • Bei keinem der betroffenen Arzneimittel gibt es Hinweise auf Schäden oder mangelnde Wirksamkeit. Dennoch wurde für die Arzneimittel das Ruhen angeordnet, bis unterstützende Daten aus zuverlässigeren Quellen vorliegen.
  • Es stehen mehrere alternative Arzneimittel zur Verfügung. Patienten, die die betroffenen Arzneimittel einnehmen, können sich für weitere Informationen an ihren Arzt oder Apotheker wenden.
  • Die nationalen Behörden in der EU werden prüfen, wie versorgungskritisch die einzelnen Arzneimittel in ihren Ländern sind und entscheiden abschließend, ob die Zulassung ruhen wird oder ob die Zulassungen weiterhin bestehen und die Arzneimittel somit erhältlich sind, bis neue Daten generiert werden.

Mehr über die Arzneimittel

Die Überprüfung betraf Generika, die im Rahmen nationaler Verfahren bereits zugelassen sind oder noch bewertet werden und bei denen die zulassungsrelevanten Studien im Auftrag der Zulassungsinhaber bei Synchron Research Services mit Sitz in Ahmedabad, Indien, durchgeführt wurden. Die Arzneimittel sind in mehreren EU-Mitgliedstaaten zugelassen oder werden im Hinblick auf ihre Zulassungsfähigkeit geprüft.

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung wurde im Januar 2022 auf Antrag mehrerer nationaler Arzneimittelzulassungsbehörden in verschiedenen EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Schweden) gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist und am 19. Mai 2022 eine erste Stellungnahme abgegeben hat. Auf Ersuchen der Zulassungsinhaber für einige der betroffenen Arzneimittel überprüfte der CHMP sein Gutachten vom Mai 2022 erneut. Am 15. September 2022 verabschiedete der CHMP sein endgültiges Gutachten. Dieses wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung erließ, die seit dem 28. November 2022 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Das Risikobewertungsverfahren zu Synchron ist somit abgeschlossen.

Basierend auf dem Bescheid der Europäischen Kommission, der an die Mitgliedsstaaten gerichtet ist, wird das BfArM in Kürze einen Bescheid an die Zulassungsinhaber versenden, mit dem der Bescheid der Europäischen Kommission für die deutschen Zulassungen umgesetzt wird.

20.05.2022 - Gutachten des CHMP

Synchron Research Services: Ruhen der Arzneimittelzulassungen wegen mangelhafter Studien

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat das Ruhen für mehrere generische Zulassungen empfohlen, für die zulassungsrelevante Studien von Synchron Research Services, einem Auftragsinstitut (Clinical Research Organisation) mit Sitz in Ahmedabad, Indien, durchgeführt wurden.

Die Empfehlung erfolgte, nachdem Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Bioäquivalenzstudien durch die CRO festgestellt worden waren, die ernste Bedenken hinsichtlich des Qualitätsmanagementsystems der CRO und der Zuverlässigkeit der an diesem Standort erhobenen Daten aufkommen ließen. Bioäquivalenzstudien werden durchgeführt, um nachzuweisen, dass ein Generikum die gleiche Menge an Wirkstoff im Körper zur Verfügung stellt wie das Referenzarzneimittel.

Der CHMP untersuchte die Unterlagen aller Arzneimittel, für die zulassungsrelevante Studien von Synchron Research Services im Auftrag von in der EU ansässigen pharmazeutischen Unternehmen durchgeführt wurden. Der CHMP stellte fest, dass für die meisten (etwa 100 Arzneimittel) keine ausreichenden Bioäquivalenzdaten aus anderen Quellen verfügbar waren. Der CHMP empfahl daher das Ruhen der Zulassungen für diese Arzneimittel. Um das Ruhen der Zulassung aufzuheben, müssen pharmazeutische Unternehmen für Zulassungen, die sich auf Daten von Synchron Research Services stützen, alternative Daten zum Nachweis der Bioäquivalenz vorlegen. Für eine kleine Anzahl zugelassener Generika (etwa 20) lagen bereits ausreichende Bioäquivalenzdaten aus anderen Quellen vor. Diese Arzneimittel dürfen in der EU auf dem Markt bleiben.

Abgesehen von einigen Ausnahmen, für die Daten aus anderen Quellen zur Verfügung stehen, wird die Mehrzahl der Arzneimittel, deren derzeit laufende Zulassungsanträge sich auf Daten beziehen, die bei Synchron Research Services erhoben wurden, in der EU nicht zugelassen werden.

Die Listen der betroffenen Arzneimittel, finden Sie hier:

Einige der Arzneimittel, für die das Ruhen der Zulassung empfohlen wurde, können in einzelnen EU-Mitgliedstaaten von kritischer Bedeutung sein (z. B. aufgrund fehlender verfügbarer Alternativen). Daher können die nationalen Behörden das Ruhen der Zulassung im Interesse der Patienten vorübergehend aufschieben. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem entscheiden, ob ein Rückruf der betroffenen Arzneimittel in ihrem Zuständigkeitsgebiet erforderlich ist.

Die EMA und die nationalen Behörden werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Studien mit EU-Arzneimitteln gemäß den höchsten Standards durchgeführt werden und dass die Unternehmen alle Aspekte der guten klinischen Praxis (GCP) einhalten. Erfüllen die Unternehmen die geforderten Standards nicht, werden die Behörden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität der Daten, die für die Zulassung von EU-Arzneimitteln verwendet werden, zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die zu gegebener Zeit einen rechtsverbindlichen Beschluss erlassen wird.

Informationen für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe

  • Mehrere generische Arzneimittelzulassungen werden in der EU vom Markt genommen, weil das Unternehmen, das zulassungsrelevante Studien für diese durchgeführt hat, als unglaubwürdig eingestuft wird.
  • Bei keinem der betroffenen Arzneimittel gibt es Hinweise auf Schädigungen oder mangelnde Wirksamkeit. Für die Zulassungen dieser Arzneimittel wird jedoch das Ruhen angeordnet, bis unterstützende Daten aus zuverlässigeren Quellen vorliegen.
  • Es stehen mehrere alternative Arzneimittel zur Verfügung. Patienten, die die betroffenen Arzneimittel einnehmen, können sich für weitere Informationen an ihren Arzt oder Apotheker wenden.
  • Die nationalen Behörden in der EU werden prüfen, ob einzelne Arzneimittel in ihren Ländern von kritischer Bedeutung sind, und abschließend entscheiden, ob sie vom Markt genommen werden oder weiterhin erhältlich bleiben, bis neue Daten vorliegen.

     

Mehr über die Arzneimittel

Die Überprüfung betraf Generika, die im Rahmen nationaler Verfahren bereits zugelassen sind oder noch bewertet werden und bei denen die zulassungsrelevanten Studien im Auftrag der Zulassungsinhaber bei Synchron Research Services mit Sitz in Ahmedabad, Indien, durchgeführt wurden. Die Arzneimittel sind in mehreren EU-Mitgliedstaaten zugelassen oder werden im Hinblick auf ihre Zulassungsfähigkeit geprüft.

Siehe Einzelheiten zu den betroffenen Arzneimitteln:

Mehr über das Verfahren

Die Überprüfung wurde auf Antrag mehrerer nationaler Arzneimittelzulassungsbehörden in verschiedenen EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Schweden) gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Überprüfung wurde vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) durchgeführt, der für Fragen zu Humanarzneimitteln zuständig ist und der das Gutachten EMA verabschiedet hat. Die Stellungnahme des CHMP wird nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

31.01.2022 - Start des Verfahrens

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat mit einer Überprüfung von Arzneimitteln begonnen, für die Studien von Synchron Research Services, einem Auftragsforschungsinstitut (CRO) mit Sitz in Ahmedabad, Indien, durchgeführt wurden.

Die Überprüfung erfolgt im Anschluss an eine Inspektion zur Guten Klinischen Praxis (GCP) und der Analyse von Studiendaten durch die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA), was die FDA im September 2021 dazu veranlasste, alle bei diesem Auftragsforschungsinstitut (CRO) durchgeführten Studien abzulehnen. Zusammen mit Unregelmäßigkeiten, die bei früheren EU-Inspektionen bei diesem Auftragsforschungsinstitut (CRO) festgestellt wurden, haben diese Ergebnisse ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Korrektheit der bei Synchron Research Services generierten Studiendaten aufkommen lassen.

Nach Prüfung der Feststellungen haben die nationalen Arzneimittelzulassungsbehörden mehrerer EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Schweden) den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA ersucht, die Auswirkungen auf den Nutzen und die Risiken von Arzneimitteln zu bewerten, die auf der Grundlage von Studien zugelassen wurden, die an Standorten von Synchron Research Services durchgeführt wurden. Die EMA wurde auch gebeten, die Auswirkungen auf Arzneimittel zu untersuchen, die derzeit für eine Zulassung geprüft werden und bei denen Studiendaten verwendet werden, die in diesem Auftragsforschungsinstitut generiert wurden.

Die EMA wird nun die verfügbaren Daten prüfen, um festzustellen, ob Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind.

Mehr über die Arzneimittel

Die Überprüfung bezieht sich auf Arzneimittel, die im Rahmen nationaler oder gegenseitiger Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von Studien, die von Synchron Research Services, Indien, im Auftrag von Zulassungsinhabern durchgeführt wurden, zugelassen sind oder derzeit bewertet werden.

Mehr über das Verfahren

Diese Überprüfung wurde auf Antrag der Arzneimittelzulassungsbehörden von Belgien, Dänemark, Finnland, den Niederlanden und Schweden gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG eingeleitet.

Die Bewertung wird vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) durchgeführt, der für Humanarzneimittel betreffende Fragen zuständig ist, und das Gutachten der Agentur annehmen wird. Die Stellungnahme des CHMP wird dann an die Europäische Kommission weitergeleitet, die abschließend einen Durchführungsbeschluss verabschieden wird, der EU-weit rechtsverbindlich ist.

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

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