BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Valproat: Risiko angeborener Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei Anwendung in der Schwangerschaft

Wirkstoff: Valproat

09.11.2018 - Schulungsmaterial für valproathaltige Arzneimittel

Die Anwendung von Valproat während der Schwangerschaft ist mit einem erheblichen Risiko für das Auftreten von schwerwiegenden Geburtsfehlern sowie von Entwicklungs- und Lernproblemen verbunden. Um über diese Risiken zu informieren und eine sichere Anwendung von Valproat zu gewährleisten, stehen die folgenden behördlich genehmigten Schulungsmaterialien zur Verfügung

  1. Leitfaden für Patientinnen,
  2. Leitfaden für Ärzte,
  3. Formular über die Risikoaufklärung und
  4. Patientenkarte

Schulungsmaterial

Rote-Hand-Brief vom 09.11.2018

20.06.2018 - Umsetzung des Durchführungsbeschlusses

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) setzt mit Bescheid vom 20. Juni 2018 den entsprechenden Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission C(2018) 3623 final vom 31. Mai 2018 um. Damit wird das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu „Valproat und verwandte Stoffe“ abgeschlossen. Das Gutachten der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA/CMDh/103373/2018 Corr 1) vom 13. April 2018 wird damit rechtsverbindlich.

Der Bescheid zum Beschluss der Europäischen Kommission dient der nationalen Umsetzung einer Vielzahl risikominimierender Maßnahmen zur Anwendung valproathaltiger Arzneimittel. Inhaltlich folgt der Durchführungsbeschluss dem Mehrheitsvotum der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh), welches in der Webseitenmittelung des BfArM vom 27.März 2018 ausführlich dargestellt worden ist. Für die injizierbaren Formulierungen gelten teilweise abweichende Regelungen.

Für Arzneimittel, bei denen der Zulassungsinhaber auf die Zulassung verzichtet hatte, wurde ein Feststellungsbescheid versendet.

27.03.2018 - CMDh Position

Vertreter der Mitgliedsstaaten verstärken Warnungen für die Verwendung bei Frauen und Mädchen

Ziel ist, Frauen besser über die Risiken einer Anwendung von Valproat in der Schwangerschaft und über die Notwendigkeit der Verhütung zu informieren

Die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) hat neue Maßnahmen empfohlen, um eine Valproatexposition ungeborener Kinder im Mutterleib zu vermeiden. Eine Valproatexposition ungeborener Kinder kann zu angeborenen Missbildungen und Entwicklungsstörungen führen. Arzneimittel, die Valproat enthalten, sind im Rahmen nationaler Zulassungsverfahren innerhalb der EU zur Behandlung von Epilepsie und bipolaren Störungen, in einigen Ländern auch zur Vorbeugung der Migräne, zugelassen. Zu den neuen Maßnahmen gehört, dass diese Arzneimittel in der Schwangerschaft nicht mehr zur Behandlung der Migräne oder bipolarer Störungen angewendet werden dürfen. Außerdem dürfen sie in der Schwangerschaft nur dann zur Therapie der Epilepsie eingesetzt werden, wenn es keine andere wirksame Behandlung gibt.

Des Weiteren dürfen diese Arzneimittel nicht bei Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter angewendet werden, es sei denn, die Bedingungen des neu eingeführten Schwangerschaftsverhütungsprogramms werden erfüllt. Das Programm soll sicherstellen, dass die Patientinnen umfassend über die Risiken und die Notwendigkeit der Schwangerschaftsvermeidung informiert sind.

Die äußere Verpackung soll durch visuelle Warnhinweise auf das Risiko der Anwendung in der Schwangerschaft (als umrandeter Text hervorgehoben) ergänzt werden. Ergänzend wird eine Patientenerinnerungskarte der äußeren Verpackung beigefügt, so dass die Apotheker die Patientinnen bei jeder Abgabe auf die bestehenden Risiken hinweisen können. Die CMDh stimmte dem Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) zu, der ein Risikobewertungsverfahren durchgeführt und neue Maßnahmen empfohlen hatte, da Patientinnen trotz früherer Empfehlungen weiterhin nicht immer rechtzeitig die erforderlichen Informationen über die mit dem Arzneimittel einhergehenden Risiken erhielten. Die durch die CMDh genehmigten neuen Maßnahmen verstärken die vorherigen Einschränkungen zur Anwendung von Valproat und die Erfordernis Frauen über das Risiko zu informieren.

Die Zulassungsinhaber sind zudem aufgefordert, ergänzende Studien zu Art und Umfang der Risiken durchzuführen und die Anwendung von Valproat und Langzeiteffekte bei betroffenen Schwangerschaften zu überwachen.

Da die CMDh-Position als Mehrheitsbeschluss erzielt wurde, wird sie nun an die Europäische Kommission übermittelt, die eine endgültige rechtlich bindende Entscheidung für die gesamte EU treffen wird.

Informationen für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe:

  • Valproat enthaltende Arzneimittel sind seit vielen Jahren zur Behandlung der Epilepsie, bipolarer Störungen und in einigen Ländern auch zur Migränebehandlung verfügbar. Es ist bekannt, dass eine Anwendung in der Schwangerschaft zu angeborenen Missbildungen und Entwicklungsstörungen nach der Geburt führen kann.
  • In der Vergangenheit sind bereits Schritte unternommen worden, um Frauen besser über die Risiken zu informieren und der Anwendung bei Frauen und Mädchen entgegenzuwirken, es sein denn es gibt keine Therapiealternativen. Es gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Information die Patientinnen noch immer nicht erreichen.
  • Valproathaltige Arzneimittel sind deshalb nun kontraindiziert, d.h., sie dürfen nicht bei Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter angewendet werden, es sei denn, die Bestimmungen eines speziellen Schwangerschaftsverhütungsprogramms werden eingehalten.
    Diese beinhalten:

    • Bewertung der Patientinnen hinsichtlich ihrer Gebärfähigkeit.
    • Durchführung von Schwangerschaftstests vor Therapiebeginn und bei Bedarf während der Behandlung.
    • Beratung über die Risiken einer Behandlung mit Valproat und Aufklärung über die Notwendigkeit einer wirksamen Schwangerschaftsverhütung während der Behandlung.
    • Durchführung von mindestens jährlichen fachärztlichen Kontrollen der Behandlung. Einführung eines neuen Bestätigungsformulars, auf dem dokumentiert wird, dass Patientinnen, eine angemessene Beratung durch den verordnenden Arzt erhalten haben und diese verstanden wurde.
  • Wie bisher, darf eine Therapie mit Valproat bei Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter nicht angewendet werden, es sei denn, es gibt keine Therapiealternativen.
  • In der Schwangerschaft ist Valproat kontraindiziert und eine alternative Behandlung sollte für Frauen, die eine Schwangerschaft planen, nach entsprechender Konsultation eines Spezialisten erwogen werden. Dennoch kann es eine kleine Anzahl von Frauen mit Epilepsie geben, für die keine geeignete Behandlungsalternative zu Valproat zur Verfügung steht. Diese sollten angemessen unterstützt und beraten werden.
  • Änderungen gibt es bei den Produktinformationen (Packungsbeilage für Patienten und Fachinformation für Angehörige der Gesundheitsberufe), um diese neuen Bedingungen widerzuspiegeln. Änderungen gibt es ebenso bei der äußeren Verpackung in Form eines visuellen Warnhinweises durch umrandeten Text. Die zuständigen nationalen Zulassungsbehörden werden Details zum visuellen Warnhinweis entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Situation genehmigen.
  • Schulungsmaterialien in Form von Leitfäden für Patienten und Ärzte werden ebenfalls aktualisiert, um die aktuelle Situation darzustellen und um eine altersgerechte Beratung anbieten zu können. Ergänzend wird eine Patientenerinnerungskarte der äußeren Verpackung beigefügt, so dass Apotheker die Patientinnen bei jeder Abgabe auf die bestehenden Risiken hinweisen können.
  • Es ist wichtig, dass Patientinnen alle Bedenken hinsichtlich ihrer Therapie mit ihrem Arzt besprechen. Frauen und Mädchen, denen Valproat verschrieben worden ist, sollten das Arzneimittel nicht absetzen, ohne sich mit ihrem Arzt diesbezüglich abzustimmen, da ein Therapieabbruch zu gesundheitlichen Schäden bei sich selbst oder ihrem ungeborenen Kind führen könnte.
  • Angehörige der Gesundheitsberufe werden beizeiten weitere Informationen auf nationaler Ebene erhalten, wenn die Implementierung der Empfehlung erfolgt ist.

Die Zulassungsinhaber müssen ergänzende Studien zu Art und Umfang der von Valproat ausgehenden Risiken durchführen und die Anwendung von Valproat und Langzeiteffekte bei betroffenen Schwangerschaften überwachen. Dies schließt Befragungen von Ärzten und Patienten ein, um die Reichweite und Wirkung der neuen Maßnahmen zu bewerten und die Verwendung von Daten bereits bestehender Register, um angeborene Missbildungen, wie das fetale antikonvulsive Syndrom bei Kindern, deren Mütter Valproat während der Schwangerschaft einnahmen - auch im Vergleich zu anderen Antiepileptika - näher zu charakterisieren. Dazu gehört auch eine retrospektive Beobachtungsstudie, um nach einem möglichen Zusammenhang zwischen Exposition gegenüber Valproat bei Männern und dem Risiko von Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen, einschließlich des Auftretens von Autismus, in der Nachkommenschaft zu suchen. Des Weiteren soll eine Beobachtungsstudie zur Bewertung und Identifizierung von Best-Practice-Vorgaben für den Abbruch und die Umstellung einer Therapie mit Valproat durchgeführt werden. Zusätzlich müssen alle Zulassungsinhaber über einen Risikomanagementplan verfügen, der Maßnahmen zur Gewährleistung einer möglichst sicheren Verwendung des Arzneimittels genau beschreibt und sicherstellt.

Grundlage für die Empfehlungen

Die Maßnahmen basieren auf einer Überprüfung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, einschließlich Arzneimittelanwendungsstudien und klinischen Nachweisen oder Labortests zu den Wirkungen des Arzneimittels. Während der Überprüfung beriet sich der PRAC umfassend mit Angehörigen der Heilberufe sowie Frauen und deren Kindern, die infolge einer Valproatexposition während der Schwangerschaft geschädigt wurden, im Rahmen von schriftlichen Stellungnahmen, Beratungen mit Experten, Treffen mit Interessengruppen (inklusive Angehörige der Heilberufe, Patientenorganisationen, Patienten und deren Familien) sowie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

Mehr über das Arzneimittel

Valproat enthaltende Arzneimittel werden zur Behandlung von Epilepsie und bipolarer Störung verwendet. In einigen EU-Mitgliedstaaten sind sie auch zur Prophylaxe von Migräne-Kopfschmerzen zugelassen.

Der Wirkstoff in diesen Arzneimitteln kann Valproinsäure, Magnesiumvalproat, Natriumvalproat, Valproat-Halbnatrium oder Valpromid sein.

Valproathaltige Arzneimittel wurden in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island über nationale Verfahren zugelassen. Sie werden unter verschiedenen Markennamen vermarktet, einschließlich: Absenor, Convival Chrono, Convulex, Delepsine, Depakin, Depakin, Depakote, Depamag, Depamid, Deprakin, Diplexil, Dipromal, Epilim, Episenta, Epival, Ergenyl, Espa-Valept, Hexaquin, Kentlim, Leptilan, Micropakine LP, Orfiril, Petilin, Valepil, Valhel PR, Valpal, Valpro und Valprolek.

Mehr über das Verfahren

Das Risikobewertungsverfahren Valproat wurde am 9. März 2017 auf Ersuchen der französischen Arzneimittel-Agentur (ANSM) gem. Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EC eingeleitet. Die Überprüfung wurde zunächst vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Bewertung von Sicherheitsfragen bei Humanarzneimitteln zuständig ist und dieser hat eine Reihe von Empfehlungen abgegeben. Die Empfehlungen des PRAC wurden an die Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren - Humanmedizin (CMDh) gesandt, die nun auf dieser Grundlage eine Stellungnahme abgegeben hat. Die CMDh ist eine Einrichtung, die die EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt und ist dafür verantwortlich, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die über nationale Verfahren in der EU zugelassen sind.

Da der CMDh-Standpunkt mit Mehrheit angenommen wurde, wird er nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine EU-weite rechtsverbindliche Entscheidung treffen wird.

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09.02.2018 - Empfehlung des PRAC

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt neue Einschränkungen, um eine Valproatexposition ungeborener Kinder im Mutterleib zu vermeiden; Eine Valproatexposition ungeborener Kinder kann zu angeborenen Missbildungen und Entwicklungsstörungen führen.

Welche zentralen Maßnahmen empfiehlt der PRAC?

  • Bei bestehender Zulassung für bipolare Störungen oder Migräne:

    • Während der Schwangerschaft – Valproat darf nicht angewendet werden.
    • Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter – Valproat darf nicht angewendet werden, es sei denn, die Bedingungen des neu eingeführten Schwangerschaftsverhütungsprogramms (s. unten) werden erfüllt.
  • Bei Epilepsie:

    • Während der Schwangerschaft – Valproat darf nicht angewendet werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es bei einigen Patientinnen mit Epilepsie nicht möglich sein wird die Valproatherapie abzubrechen, so dass die Behandlung (unter fachspezifischer Betreuung) während der Schwangerschaft bei diesen Patientinnen fortgeführt werden muss.
    • Frauen und Mädchen im gebärfähigen Alter – Valproat darf nicht angewendet werden, es sei denn, die Bedingungen des neu eingeführten Schwangerschaftsverhütungsprogramms (s. unten) werden erfüllt.
  • Des Weiteren empfiehlt der PRAC, dass die äußere Verpackung Valproat-haltiger Arzneimittel durch visuelle Warnhinweise zum Risiko der Anwendung in der Schwangerschaft ergänzt wird.
  • Eine Patientenerinnerungskarte wird der äußeren Verpackung beigefügt, so dass die Apotheker die Patientinnen bei jeder Abgabe auf die bestehenden Risiken hinweisen können.
  • Pharmazeutische Unternehmer, die Valproat in den Verkehr bringen, müssen aktualisiertes Schulungsmaterial in Form eines Leitfadens für Angehörige der Heilberufe und einer Patienteninformationsbroschüre zur Verfügung stellen.

Was sind die wichtigsten Aspekte des neu eingeführten Schwangerschaftsverhütungsprogramms?

  • Bewertung der Patientinnen hinsichtlich ihrer Gebärfähigkeit. Hierzu ist es ratsam, die Patientin für eine fundierte Entscheidung in die Bewertung bezüglicher ihrer individuellen Umstände mit einzubeziehen.
  • Durchführung von Schwangerschaftstests vor Therapiebeginn und bei Bedarf während der Therapie
  • Beratung von Patientinnen über die Risiken einer Behandlung mit Valproat,
  • Aufklärung über die Notwendigkeit einer wirksamen Schwangerschaftsverhütung während der gesamten Behandlungsdauer,
  • Durchführung von mindestens jährlichen fachärztlichen Kontrollen der Behandlung
  • Einführung eines neuen Bestätigungsformulars, auf dem dokumentiert wird, dass Patientinnen, eine angemessene Beratung durch den verordnenden Arzt erfolgt ist und diese verstanden wurde.

Arzneimittel, die Valproat enthalten, sind im Rahmen nationaler Zulassungsverfahren innerhalb der EU zur Behandlung von Epilepsie und bipolaren Störungen zugelassen. In einigen Ländern besteht auch eine Zulassung zur Vorbeugung von Migräne. Es ist bekannt, dass eine Valproatexposition von Ungeborenen im Mutterleib zu einem erheblichen Risiko angeborener Missbildungen und Entwicklungsstörungen führen kann. In einem früheren Bewertungsverfahren wurden bereits Maßnahmen empfohlen, welche die bessere Information der Frauen über diese Risiken zum Ziel hatte, um die Anwendung der Medikamente in der Schwangerschaft zu verringern und einen Therapiebeginn zu verhindern, sofern andere Therapiealternativen unwirksam wären oder aufgrund von Nebenwirkungen nicht angewendet werden konnten. Die jetzige Bewertung wurde eingeleitet, weil Bedenken bestanden, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend wirksam waren.

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) untersuchte die zur Verfügung stehenden Daten und beriet sich umfassend mit Angehörigen der Heilberufe sowie Frauen und deren Kindern, die infolge einer Valproatexposition während der Schwangerschaft geschädigt wurden, im Rahmen von schriftlichen Stellungnahmen, Beratungen mit Experten, Treffen mit Interessengruppen, inklusive Angehörige der Heilberufe, Patientenorganisationen, Patienten und deren Familien sowie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung.

Der PRAC stellte fest, dass Frauen weiterhin nicht immer rechtzeitig die erforderliche Information erhielten und dass weitere Maßnahmen benötigt werden, um eine Einnahme während der Schwangerschaft zu vermeiden. Es war jedoch andererseits offensichtlich, dass für einige Frauen mit spezifischen Formen der Epilepsie, Valproat die einzige optimale und unter Umständen lebensrettende Behandlung darstellt.

Der PRAC war daher der Auffassung, dass die Vorgaben zur Anwendung geändert werden sollten. Er empfahl eine Verschärfung der Anwendungsbeschränkungen und die Einführung weiterer Maßnahmen zur Beratung und Information betroffener Frauen.

Darüber hinaus empfahl der PRAC, dass Firmen, die dieses Medikament vermarkten, weitere Studien durchführen, um Art und Umfang der durch Valproat hervorgerufenen Risiken weiter zu charakterisieren, die weitere Verwendung von Valproat zu beobachten und dessen langfristige Wirkung im Falle einer Einnahme während der Schwangerschaft nachzuverfolgen.

Weil Valproat enthaltende Arzneimittel ausschließlich im Rahmen nationaler Zulassungsverfahren zugelassen wurden, werden die Empfehlungen des PRAC nun an die Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren - Humanarzneimittel (CMDh) gesandt. Die CMDh wird hierzu eine Stellungnahme abgeben.

In der Zwischenzeit wird empfohlen, dass Frauen, die Bedenken bezüglich der Einnahme von Valproat haben, sich an ihren Arzt wenden. Frauen und Mädchen, denen Valproat verschrieben wurde, sollten das Medikament nicht absetzen, ohne sich mit ihrem Arzt diesbezüglich abzustimmen, da ein Therapieabbruch zu gesundheitlichen Schäden bei sich selbst oder ihrem ungeborenen Kind führen könnte.

Mehr über das Arzneimittel:

Valproat enthaltende Arzneimittel sind zur Behandlung von bipolaren Störungen und Epilepsie und in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch zur Therapie der Migräne zugelassen.
Diese Arzneimittel enthalten Valproinsäure oder deren Salze (Magnesiumvalproat, Natriumvalproat, Valproat-Seminatrium) oder Valpromid als Wirkstoff und sind über nationale Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen und Island zugelassen. Sie werden unter unterschiedlichen Markennamen vermarktet: Absenor, Convival Chrono, Convulex, Delepsine, Depakin, Depakine, Depakote, Depamag, Depamide, Deprakine, Diplexil, Dipromal, Epilim, Episenta, Epival, Ergenyl, Espa-Valept, Hexaquin, Kentlim, Leptilan, Micropakine L.P., Orfiril, Petilin, Valepil, Valhel PR, Valpal, Valpro and Valprolek.

Mehr zum Verfahren:

Das Risikobewertungsverfahren Valproat wurde am 9. März 2017 auf Ersuchen der französischen Arzneimittel-Agentur (ANSM) gem. Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EC eingeleitet.
Das Risikobewertungsverfahren wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) – zuständig für die Einschätzung von Sicherheitsfragen für Humanarzneimittel – durchgeführt und hat eine Anzahl von Empfehlungen abgegeben. Die Empfehlungen des PRAC werden nun der Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren - Humanarzneimittel (CMDh) gesandt, die auf dieser Grundlage Stellung beziehen wird. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt und dafür verantwortlich ist, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die über nationale Verfahren in der EU zugelassen sind.

26.09.2017 - Öffentliche Anhörung

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat angekündigt, erstmals eine öffentliche Anhörung zu einem Risikobewertungsverfahren durchzuführen. Am 26. September 2017 werden dabei neben relevanten Interessensvertretern auch Vertreter der allgemeinen Öffentlichkeit über ihre Erfahrungen mit dem Arzneistoff Valproat berichten. Der PRAC sah es als notwendig an, die Sichtweisen und Erfahrungen der EU-Öffentlichkeit bei der derzeit laufenden Risikobewertung von Valproat enthaltenden Arzneimitteln zu berücksichtigen und entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen zu implementieren.

Valproat enthaltende Arzneimittel werden zur Behandlung von Epilepsie, bipolaren Störungen und in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch zur Therapie der Migräne angewendet. Die Anwendung von Valproat enthaltenden Arzneimitteln während der Schwangerschaft kann zu angeborenen Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei exponierten Kindern führen.

Das im März 2017 gestartete Risikobewertungsverfahren soll klären, ob die bekannten Risiken Valproat enthaltender Arzneimittel weiterer Anwendungseinschränkungen bedürfen. Erst vor kurzem wurde im Rahmen eines Stufenplanverfahrens in Deutschland eine Patientenkarte zu Valproat enthaltenden Arzneimitteln eingeführt, um Anwenderinnen zusätzlich zum ärztlichen Aufklärungsgespräch über die mit einer Valproat-Therapie einhergehenden Risikominimierungsmaßnahmen zu informieren.

Die öffentliche Anhörung wird live ab 13.45 Uhr (MESZ) auf der EMA-Webseite übertragen und zudem aufgezeichnet.

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

14.03.2017 - Start des Verfahrens

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über die Einleitung eines Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Überprüfung der Anwendung Valproat enthaltender Arzneimittel bei weiblichen Jugendlichen und Frauen, die schwanger oder im gebärfähigen Alter sind. Valproat enthaltende Arzneimittel werden zur Behandlung von Epilepsie, bipolaren Störungen und in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch zur Therapie der Migräne angewendet und sind in der EU national zugelassen.

Die jetzt gestartete Überprüfung soll klären, ob die bekannten Risiken dieser Arzneimittel weitere Anwendungseinschränkungen erfordern. Ihr Risikoprofil war bereits im Jahre 2014 Gegenstand einer Überprüfung durch die EMA (zum Verfahren). Die Bewertungsergebnisse aus diesem Verfahren führten zur Verstärkung der Warnhinweise und Einschränkungen für die Anwendung von Valproat enthaltenden Arzneimitteln bei weiblichen Jugendlichen und Frauen, da die Valproatexposition im Mutterleib zu angeborenen Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei Kindern führen kann. Da es manchmal keine Alternative für die Anwendung von Valproat gibt, sollten diese Maßnahmen sicherstellen, dass sich Patientinnen über die Gefahren der Anwendung von Valproat bewusst sind und dass sie Valproat nur dann anwenden, wenn es für unbedingt erforderlich erachtet wird. Das 2014 gestartete Risikobewertungsverfahren sah ferner die Durchführung von Studien auf europäischer Ebene vor, um die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu untersuchen.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben seitdem auf nationaler Ebene zusätzliche Untersuchungen zur Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen durchgeführt. Daraus resultierend wurden Bedenken geäußert, ob die Maßnahmen ausreichend effektiv sind und ob es tatsächlich zu einer verstärkten Wahrnehmung der Anwendungsrisiken und einer reduzierten Anwendung von Valproat in seinen verschiedenen Indikationen kam. Die französische Arzneimittel-Behörde (ANSM) hat deshalb die EMA gebeten, die Wirksamkeit der Maßnahmen erneut zu prüfen und in Betracht zu ziehen, ob ergänzender EU-weiter Handlungsbedarf empfohlen werden soll, um Gefahren für weibliche Jugendliche und Frauen, die schwanger oder im gebärfähigen Alter sind, weiter zu minimieren.

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA wird die verfügbaren Daten untersuchen und sich mit relevanten Interessensvertretergruppen beraten. Das Verfahren beinhaltet eine öffentliche Anhörung zu den von den Interessenvertretern geäußerten Bedenken. Patienten, denen Valproat verschrieben wurde, sollten sich bei Bedenken bezüglich der Anwendung von Valproat für die Dauer des Risikobewertungsverfahrens ärztlich beraten lassen.

Mehr über das Arzneimittel:
Valproat enthaltende Arzneimittel sind zur Behandlung von bipolaren Störungen und Epilepsie und in einigen EU-Mitgliedsstaaten auch zur Therapie der Migräne zugelassen.
Diese Arzneimittel enthalten Valproinsäure oder deren Salze (Magnesiumvalproat, Natriumvalproat, Valproat-Seminatrium) oder Valpromid als Wirkstoff und sind über nationale Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen und Island zugelassen. Sie werden unter unterschiedlichen Markennamen vermarktet.

Mehr zum Verfahren:
Das Risikobewertungsverfahren Valproat wurde am 9. März 2017 auf Ersuchen der französischen Arzneimittel-Agentur (ANSM) gem. Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EC eingeleitet.
Das Risikobewertungsverfahren wird vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) durchgeführt, der für die Einschätzung von Sicherheitsfragen für Humanarzneimittel zuständig ist und eine Empfehlung abgeben wird. Die PRAC Empfehlung wird dann der Koordinierungsgruppe für das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und das dezentralisierte Verfahren - Humanarzneimittel (CMDh) gesandt, die dann eine Position beziehen wird. Die CMDh ist ein Gremium, das die EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen vertritt und dafür verantwortlich ist, harmonisierte Sicherheitsstandards für Arzneimittel zu gewährleisten, die über nationale Verfahren in der EU zugelassen sind.

Zum früheren Bewertungsverfahren:

Weitere Informationen

Details zu dem Verfahren können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

Valproate and related substances

Risiskoinformation vom 12.01.2024 - PRAC empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen aufgrund des potenziellen Risikos von neurologischen Entwicklungsstörungen bei Kindern, die von Vätern gezeugt wurden, die valproathaltige Arzneimittel eingenommen haben.

Das Ergebnis der Überprüfung der retrospektiven Beobachtungsstudie finden Sie unter dem folgenden Link:

Risikoinfoinformation vom 12.01.2024

Risikoinfoinformation vom 26.01.2024

Details zur Entscheidung des CMDh können unter folgendem Link bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) abgerufen werden:

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