Das BfArM stellt sich vor Gebärdenwerk GmbH

Willkommen beim Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte,

kurz BfArM.

Wir sind eine selbstständige
Bundesoberbehörde

im Geschäftsbereich

des Bundesministeriums
für Gesundheit.

Das BfArM verfügt über
einen Dienstsitz in Bonn

und einen in Köln.

Wir stellen hochwertige
Informationen für alle Bereiche

des Gesundheitswesens zur Verfügung,

beispielsweise zu Arzneimitteln
und Medizinprodukten.

Oberstes Ziel ist die Erhöhung

der Arzneimittel- und damit

der Patientensicherheit.

Rund 1.250 Spezialist*innen
arbeiten im BfArM dafür.

Darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker,
Biologen, Juristen, Ingenieure,

IT-Experten und Verwaltungsfachleute.

Sie engagieren sich
für die Zulassung,

die Verbesserung der Sicherheit
von Arzneimitteln,

die Risikoerfassung und -bewertung
von Medizinprodukten

sowie die Überwachung

des Betäubungsmittel-

und Grundstoffverkehrs.

„Grundstoffe“ sind Stoffe
zur Herstellung

von Betäubungsmitteln.

Auch international arbeiten unsere
Fachleute in wichtigen Positionen

in den europäischen
Expertengruppen

sowie der
Weltgesundheitsorganisation.

So können sie auch international
Einfluss auf die Entwicklung

der Arzneimittelsicherheit nehmen.

Das BfArM leistet somit einen
wichtigen Beitrag zur Abwehr

von Gesundheitsgefahren für

die Bürger*innen in Deutschland
und in der Welt.

Zu den Kernaufgaben
des BfArM gehört die Zulassung

von Arzneimitteln.

Wir prüfen kritisch, ob Arzneimittel
wirksam und sicher sind.

Nach der Zulassung werten
wir neue Erkenntnisse systematisch

auf mögliche Gesundheitsrisiken
hin aus und organisieren

bei Bedarf
wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen.

Dadurch fördern wir die Versorgung
der Patient*innen mit effizienten

Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Für den Patienten-
und Probandenschutz

genehmigen und prüfen

wir klinische Studien

und treiben
die Versorgung

mit Kinderarzneimitteln voran.

Zudem erfassen und bewerten
wir Risiken, die bei der Anwendung

von Medizinprodukten auftreten.

Dies geschieht sowohl
in klinischen Prüfungen

als auch in der späteren
Anwendung in Kliniken,

Pflegeheimen oder zuhause.

Wir prüfen kritisch,
wie diese Risiken beseitigt

oder verringert werden können.

So können in Zusammenarbeit
mit den Arzneimittelherstellern

und Landesbehörden
Sicherheitsmaßnahmen

entwickelt werden.

Das BfArM ist auch in
der Forschung aktiv.

Wir untersuchen wichtige
aktuelle Fragen

rund um die Zulassung
und Verbesserung

der Sicherheit von Arzneimitteln

sowie der Risikoerfassung
und -bewertung bei Medizinprodukten.

Zum BfArM gehört außerdem
die Bundesopiumstelle.

Sie erteilt die Erlaubnisse,
Betäubungsmittel und Grundstoffe

legal auf den Markt zu bringen
und überwacht deren Herstellung,

Anbau, Handel sowie
Im‐ und Export.

Dabei kooperiert sie
mit internationalen Institutionen

zur Überwachung
des Betäubungsmittelverkehrs.

Ferner ist die sogenannte
Cannabisagentur

beim BfArM angesiedelt.

Sie steuert und kontrolliert
en Anbau von Cannabis

in Deutschland, der ausschließlich
medizinischen Zwecken dient.

Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich
ist die Herausgabe beziehungsweise

Bereitstellung medizinischer
Kodiersysteme

zur Standardisierung

von Gesundheitsdaten.

Gibt es beispielsweise bei der
Benennung einer Krankheit

regionale Unterschiede ist
durch den Kode sichergestellt,

was gemeint ist.

Sie sorgen für einen sicheren
und eindeutigen Datenaustausch

und sind ein wichtiger Baustein
für die weitere Digitalisierung

im Gesundheitswesen.

Das BfArM ist Herausgeber der

„Internationalen Klassifikation
der Krankheiten“, kurz ICD

und der „Operationen- und
Prozedurenschlüssel“, kurz OPS.

Mit ihnen werden Diagnosen
beziehungsweise medizinische

Maßnahmen und Operationen
verschlüsselt.

Beide Systeme gemeinsam bilden
die Grundlage für den Betrag,

den Ärzt*innen für ihre Arbeit
verlangen können.

Dieses Entgeltsystem wird
G-DRG genannt.

Die ICD dient zudem zur
Untersuchung von Ursachen,

Verbreitung und Verlauf von
Krankheiten in Bevölkerungsgruppen.

Sie wird auch für die Statistik
der Gründe verwendet,

die zum Tod
eines Menschen geführt haben.

Ein anderes Kodierungssystem,
das vom BfArM herausgegeben wird,

ist die „Internationale Klassifikation
der Funktionsfähigkeit,

Behinderung und Gesundheit",
kurz ICF.

Sie beschreibt den
Gesundheitszustand,

die Behinderung,

die soziale Beeinträchtigung
und die relevanten Faktoren

der Umgebung eines Menschen,
beispielsweise die Rehabilitation.

Zusätzlich unterhält das BfArM
ein nationales Terminologiezentrum

zur Bereitstellung
und Weiterentwicklung

medizinischer Fachbegriff-
bzw. Benennungssysteme,

auch Terminologien genannt.

Diese medizinischen Terminologien

sind unter anderem „SNOMED CT“
und „LOINC“.

Außerdem stellt das BfArM
mit der Datenbank „ORPHANET“

Kodes für selten vorkommende
Erkrankungen zur Verfügung.

Fast alle Arbeitsbereiche des BfArM

sind zunehmend durch
die Digitalisierung geprägt:

Ob vielversprechende
neue Therapieoptionen

oder schneller Zugang zu
sicheren digitalen Medizinprodukten

– das BfArM erkennt die Chancen,
die diese Entwicklungen bieten,

und gestaltet sie aktiv mit,

beispielsweise im Bereich
der sogenannten „Apps auf Rezept“.

Dies sind
„Digitale Gesundheitsanwendungen“,

die unter anderem dabei helfen,
eine Behandlung zu unterstützen.

Für die Erstattung solcher
„Digitalen Gesundheitsanwendungen“

hat das BfArM die
Voraussetzungen geschaffen.

Wenn diese ein Prüfverfahren

beim BfArM erfolgreich
durchlaufen haben,

werden sie im Verzeichnis

erstattungsfähiger digitaler
Gesundheitsanwendungen gelistet.

So können sie von der Krankenkasse
erstattet werden,

wenn der Arzt/die Ärztin
sie verschreibt.

Als Bundesinstitut erfüllt das BfArM
hoheitliche Aufgaben, also Aufgaben

des öffentlichen Rechts,
ohne wirtschaftliche Zwecksetzung.

Das heißt, dass kein
Gewinn erzielt wird.