Registrierte Arzneimittelhändler
Das Versandhandelsregister gibt Ihnen eine Übersicht über zum Internethandel zugelassene Apotheken und sonstige Händler mit Sitz in Deutschland. Nur wer hier gelistet ist, darf im Internet Medikamente für den Gebrauch am Menschen anbieten. Das geschieht in der Regel über einen Webshop, wobei Händler hier immer das EU-Sicherheitslogo anzeigen müssen. Über einen Klick auf das Logo können Sie den Webshop selbst überprüfen. Einzelhändler dürfen im Gegensatz zu Apotheken nur freiverkäufliche Medikamente anbieten. Wir haben die Liste daher entsprechend in Versandapotheken und sonstige Arzneimittelhändler unterteilt.
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