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Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen
Aufgaben
Im Januar 2013 haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das BfArM eine unabhängige Gemeinsame Expertenkommission – Kommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden – ins Leben gerufen. Seitdem tagt die 13-köpfige Kommission dreimal im Jahr im Wechsel im BVL und BfArM. Am 10. März 2022 fand die erste Sitzung nach Neukonstitution zur vierten Berufungsperiode der Gemeinsamen Expertenkommission pandemiebedingt als Videokonferenz statt.
Die Gemeinsame Expertenkommission setzt sich aus sechs behördenexternen Mitgliedern, jeweils zwei Mitgliedern der Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung der Länder, sowie je einem Mitglied des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des BVL, des BfArM und den jeweiligen Stellvertretungen zusammen. Um die Unabhängigkeit der Gemeinsamen Expertenkommission zu unterstreichen, sind die beiden Mitglieder von BVL und BfArM nicht stimmberechtigt. Als behördenexterne Mitglieder wurden in Forschung und Lehre ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Gebieten der Toxikologie, Pharmakologie, Medizin/Ernährungsmedizin, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik, pharmazeutischer Biologie, Ernährungswissenschaften sowie dem Lebensmittel- und Arzneimittelrecht berufen. Die Experten und Expertinnen werden jeweils für drei Jahre berufen. Als Gäste, und damit nicht stimmberechtigt, nehmen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sowie weitere Gäste des BVL und BfArM teil.
Die behördenexternen sechs Mitglieder und sechs stellvertretenden Mitglieder wurden aus einer Vielzahl von qualifizierten Bewerbenden durch eine Berufungskommission berufen.
Die Gemeinsame Expertenkommission wurde ins Leben gerufen, da Stoffe, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden. Seitens der Behörden bestehen jedoch häufig Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.
Das Ziel der Gemeinsamen Expertenkommission ist es, als anerkanntes unabhängiges Gremium mit breit aufgestellter Expertise unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und im Sinne der rechtlichen Regelung, Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume und Stellungnahmen zu Fachfragen in Bezug auf die Einstufung von Stoffen und deren Verkehrsfähigkeit als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat zu erarbeiten. Die Einstufung umfasst dabei die Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln, psychotropen Stoffen und Betäubungsmitteln, sowie die Prüfung der lebensmittelrechtlichen Zulassungspflicht, die z. B. bei neuartigen Lebensmitteln vorliegt und die Prüfung der Sicherheit auf Grundlage der Sicherheitsbewertungen des BfR.
Mit den Empfehlungen der Gemeinsamen Expertenkommission sollen den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Gutachten an die Hand gegeben werden, die beratenden Charakter bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben haben. Somit leistet die Gemeinsame Expertenkommission einen aktiven Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Für interessierte Kreise besteht die Möglichkeit, Entwürfe und Ausarbeitungen der Gemeinsamen Expertenkommission im Rahmen einer Vorab-Veröffentlichung zu kommentieren. Die Entwürfe werden zu diesem Zweck auf den Internetseiten des BVL und des BfArM zur Verfügung gestellt.
Themen zur Bearbeitung in der Gemeinsamen Expertenkommission können von den obersten Landesbehörden sowie dem BMG, BMEL, BfR, BVL und dem BfArM eingereicht werden.
Das Formblatt zur Themeneinreichung können Sie hier herunterladen:
Die Geschäftsstelle der Expertenkommission wird gemeinsam und gleichberechtigt von BVL und BfArM geleitet. Sie unterstützt die Berichterstattenden, welche aus der Runde der Experten und Expertinnen benannt werden und die Stellungnahmen ausarbeiten, fachlich sowie organisatorisch und erledigt die Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen.
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen bietet für interessierte Kreise die Möglichkeit zur Kommentierung von Entwürfen zu Stellungnahmen und Glossar-Begriffen, bevor diese in finaler Fassung veröffentlicht werden. Für die Dauer von vier Wochen (optional verlängerbar durch die Geschäftsstelle) können Interessierte ihre Kommentare an die Geschäftsstelle richten. Kritikpunkte werden bei der finalen Bearbeitung der Entwürfe berücksichtigt.
Momentan stehen keine Entwürfe der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen zur Kommentierung.
Stellungnahmen der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen
Alle Stellungnahmen in der Reihenfolge ihres Erscheinens.
Einstufung von selenhaltigen Produkten Ergänzender Hinweis zu Selen:
Die EFSA hat auf Anfrage der Europäischen Kommission im Januar 2023 eine neue Stellungnahme zum Tolerable Upper Intake Level (UL) für Selen abgegeben. Die EFSA leitete in dieser Stellungnahme einen UL von 255 µg/d anstatt des im Jahr 2000 vom Scientific Committee on Food abgeleiteten UL von 300 µg/d ab.Die Stellungnahme der EFSA finden Sie unter: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2023.7704
Ergänzender Hinweis zu Monacolinen:
Mit Verordnung (EU) 2022/860 der Kommission vom 1. Juni 2022 wurden Monacoline aus Rotschimmelreis in Teil B (Stoffe, deren Verwendung eingeschränkt ist) des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen. Folgende Einschränkungen gelten: Einzelportionen des Erzeugnisses für den täglichen Verzehr müssen weniger als 3 mg Monacoline aus Rotschimmelreis enthalten. Zudem sind weitere Anforderungen an die Kennzeichnung einzuhalten, insbesondere sind verschiedene Warnhinweise verpflichtend anzubringen.
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