BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Gutachten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu xenogenen Organextrakten bei parenteraler Anwendung am Menschen

Das BfArM veröffentlicht hier sein Gutachten zu xenogenen Organextrakten bei parenteraler Anwendung am Menschen. Zum Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist das Gutachten teilweise geschwärzt.

Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Zum Thema Frischzellen und xenogenen Organextrakten bietet das BMG eine gemeinsame, laienverständliche Kurzfassung der Gutachten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) an. Diese Kurzfassung befasst sich mit der parenteralen Anwendung (Injektion) von Frischzellen und xenogenen Organextrakten beim Menschen. Grundlage sind das Gutachten des BfArM vom 14.07.2016 und das PEI-Gutachten vom 14.09.2015.

Kurzfassung der Gutachten des PEI und BfArM zur parenteralen Anwendung von Frischzellen und xenogenen Organextrakten beim Menschen

Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)

Das PEI stellt sein aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen teilweise geschwärztes Gutachten zur Verfügung.

Frischzellgutachten des PEI

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