BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Lieferengpässe für Humanarzneimittel

Das Sachgebiet Lieferengpässe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dokumentiert und bewertet Lieferengpässe von Humanarzneimitteln. Die Lieferengpassmeldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel. Der Selbstverpflichtung unterliegen danach alle Wirkstoffe, die als versorgungskritisch eingestuft sind. 

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Lieferengpässe im Fokus

ALBVVG

Bekanntmachung zur Liste der notwendigen Kinderarzneimittel gemäß § 35 Absatz 5a SGB V . Zudem wurde die Dringlichkeitsliste nach § 129 Absatz 2b SGB V veröffentlicht.

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Aktuelle Informationen zum Versorgungsmangel mit Salbutamol in pulmonaler Darreichungsform

Das BfArM informiert über den aktuellen Versorgungsmangel zu Salbutamol in pulmonaler Darreichungsform und die abgestimmten Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels.

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Antibiotika für Kinder

Informationen zur Verfügbarkeit von Antibiotikasäften und Empfehlungen zur Abmilderung möglicher Engpässe

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GLP-1-Rezeptor-Agonisten

Zusammenstellung aktueller Informationen inklusive einer Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe

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Fiebersäfte für Kinder

Zusammenstellung aktueller Informationen sowie der abgestimmten Empfehlungen des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe

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Folinsäurehaltige Arzneimittel

Informationen zur Entwicklung der Engpässe und Kompensationsmaßnahmen zur Abmilderung

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Aktuelles

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Lieferengpässe sind auch als RSS-Feed abonnierbar.

Lieferengpass Datenbanken

Informationen zu Lieferengpässen von Humanarzneimitteln in Deutschland (ohne Impfstoffe) befinden sich in der Lieferengpass-Datenbank des BfArM

Informationen zu Lieferengpässen von Humanimpfstoffen gegen Infektionskrankheiten befinden sich auf der Internetseite des PEI

Lieferengpässe von Humanimpfstoffen gegen Infektionskrankheiten (PEI)

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) veröffentlicht eine Liste von Lieferengpässen, von denen mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) betroffen sind oder betroffen sein könnten

Liste der Lieferengpässe der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA)

Lieferengpässe melden

Details zur Meldung

Lieferengpassmeldungen werden durch die pharmazeutischen Unternehmer gemeldet und beruhen auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel.

Die Meldung erfolgt über das PharmNet.Bund Portal des BfArM.

Details zu den Meldeverpflichtungen finden sich unter Meldeverpflichtungen.

Sie sind kein pharmazeutischer Unternehmer und möchten uns eine Verknappungssituation mitteilen? Nutzen Sie dafür bitte die Zentrale Anfragestelle des BfArM.

Nationale und europäische Initiativen

Das BfArM ist auf nationaler und europäischer Ebene aktiv in verschiedene Initiativen eingebunden, um die Versorgungslage mit Arzneimitteln stetig zu verbessern und den Austausch zwischen den Stakeholdern zu verfestigen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Liefer- und einem Versorgungsengpass?

Grundsätzlich muss zwischen Lieferengpässen und Versorgungsengpässen unterschieden werden.

Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann.

Wird ein Lieferengpass gemeldet, prüft das BfArM, ob es sich um ein versorgungsrelevantes Arzneimittel handelt. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob Alternativpräparate für die Therapie zur Verfügung stehen und sich diese Arzneimittel zurzeit auf dem Markt befinden.

Ein Lieferengpass muss daher nicht gleichzeitig ein Versorgungsengpass sein, da oftmals alternative Arzneimittel zur Verfügung stehen, durch die die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter sichergestellt werden kann.

Die Informationen zu gemeldeten Lieferengpässen, die in der Lieferengpassdatenbank des BfArM abrufbar sind, enthalten daher auch Hinweise zu möglichen Alternativpräparaten.

Was ist ein Versorgungsmangel?

Auf Basis der Erkenntnisse des BfArM und unter Einbeziehung der Landesbehörden kann das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) feststellen. Bei dieser Feststellung handelt es sich um eine Ausnahmeermächtigung in versorgungskritischen Situationen, die nach sehr strengen Kriterien zu treffen ist und immer eine risikobasierte Prüfung beinhaltet. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Landesbehörden/Aufsichtsbehörden im Einzelfall und befristetet von bestehenden Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abweichen dürfen. Die Feststellung erfolgt durch eine Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Im Fall von kritischen Lieferengpasssituationen bleibt den Apotheken oft nur das bürokratisch komplexe Verfahren der Einzelimporte, das in der Regel eine mehrtägige Vorlaufzeit für die Belieferung der individuellen Verschreibung bedeutet.
Eine Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes ermöglicht die Versorgungsmöglichkeiten im Bedarfsfall zu flexibilisieren.
Konkret dürfen die zuständigen Landesbehörden auf dieser juristischen Grundlage gestatten, dass beispielsweise Import-Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die in Deutschland nicht zugelassen sind.
Des Weiteren werden die Aufsichtsbehörden der Bundesländer ermächtigt Chargen von Arzneimitteln freizugeben, auch wenn diesen nicht die letztgenehmigte Version der Packungsbeilage beiliegt. Auch das Inverkehrbringen eines Arzneimittels in fremdsprachiger Aufmachung kann zugelassen werden sowie das Inverkehrbringen von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln, sofern sie in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich des deutschen Arzneimittelgesetzes verbracht werden.
Sobald die regelhafte bedarfsgerechte Verfügbarkeit wieder gewährleistet ist, wird die Ausnahmeermächtigung vom Bundesministerium für Gesundheit wiederum per Bekanntmachung aufgehoben.

Was sind die Gründe für Lieferengpässe?

Lieferengpässe können allgemein ganz unterschiedliche Ursachen haben.

Häufig sind Produktionsprobleme der Auslöser für einen Lieferengpass, zum Beispiel, wenn Herstellungsprozesse aufgrund von Qualitätsproblemen umgestellt werden, Ware nicht freigegeben werden kann oder wegen einer gestiegenen Nachfrage die Kapazitäten erhöht werden müssen.

Vor allem, wenn beispielsweise für einen Wirkstoff oder ein Zwischenprodukt nur wenige Hersteller vorhanden sind, besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich ein Lieferengpass zu einem Versorgungsengpass entwickeln kann.

Wie werden Lieferengpässe gemeldet?

Die Meldungen erfolgen durch die pharmazeutischen Unternehmer an das BfArM1 und werden der Öffentlichkeit in einer Datenbank, die eine umfassende Übersicht zu Lieferengpassmeldungen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe) in Deutschland enthält, zur Verfügung gestellt: Lieferengpassdatenbank des BfArM.

1 Bei Impfstoffen an das Paul-Ehrlich-Institut

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