BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Konformitätsbescheinigung

EU-Konformitätsbescheinigungen und Statement of Need

Online-Antrag über Bundesportal

Neben der postalischen Beantragung ist es seit Ende Januar 2024 möglich, die EU-Konformitätsbescheinigungen nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG für Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte online über das Bundesportal zu beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Ausbildung in Deutschland erworben haben, können sich dort registrieren, die Bescheinigung beantragen und ihre elektronisch beglaubigten Unterlagen hochladen. Sie erhalten die Bescheinigung anschließend als gesiegelte Originalversion in Papierform postalisch oder als elektronisch gesiegeltes Dokument in ihr Nutzerkontopostfach des Bundesportals.

Die EU-Konformitätsbescheinigung kann unter dem entsprechenden, folgenden Link online beantragt werden:

EU-Konformitäts­bescheinigungen und Statement of Need (ECFMG)

Bei uns erhalten Sie

  • eine Bescheinigung über die EU-Konformität Ihrer in Deutschland erworbenen Nachweise einer ärztlichen/zahnärztlichen Grundausbildung (Studium der Humanmedizin/ Zahnmedizin) gemäß Anhang V Nr. 5.1.1. bzw. Nr. 5.3.1. sowie gemäß Artikel 24 bzw. 34 der Richtlinie 2005/36/EG
  • eine Bescheinigung über die EU - Konformität Ihrer in Deutschland erworbenen Nachweise einer Ausbildung zur Apothekerin/ zum Apotheker (Studium der Pharmazie) gemäß Anhang V Nr. 5.6.2 sowie gemäß Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG
  • das "Statement of Need" zur Vorlage bei der US Educational Commission for Foreign Medical Graduates (ECFMG)

Hinweis: Absolventen und Absolventinnen, die ihr Medizin- oder Zahnmedizinstudium in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz abgeschlossen haben, müssen die EU-Konformitätsbescheinigung bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes beantragen. Wir können in diesen Fällen keine EU-Konformitätsbescheinigung ausstellen.

Viele weitere Informationen (z.B. zum "Certificate of Good Standing", zur EU-Konformitätsbescheinigung für Facharzttitel, zu Apostillen etc.) können Sie unserem FAQ Bereich entnehmen.

FAQ

Kann ich meine EU-Konformitätsbescheinigung (für Ärzte / Ärztinnen, Zahnärzte / Zahnärztinnen, Apotheker / Apothekerinnen) online beantragen?

Ja, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland absolviert haben. Verwenden Sie hierzu folgende Links:

Bundesportal - EU-Konformitätsbescheinigung für Ärztinnen und Ärzte beantragen
Bundesportal - EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen
Bundesportal - EU-Konformitätsbescheinigung für Apothekerinnen und Apotheker beantragen

Nein, wenn Sie Ihr Studium im Drittland (außerhalb der EU) abgeschlossen haben.

Wie lange dauert es, bis ich meine EU-Konformitätsbescheinigung erhalte?

Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen dauert es in der Regel zwei Wochen bis Sie Ihre Bescheinigung erhalten. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, senden wir Ihnen die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronisch gesiegeltes Dokument.

Wird die Ausstellung der EU-Konformitätsbescheinigung beschleunigt, wenn vorab die Dokumente per E-Mail zugesendet werden?

Nein. Die Bescheinigung kann erst ausgestellt werden, wenn die amtlich beglaubigten Kopien vorliegen.

Wohin sende ich meine Unterlagen?

Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen an untenstehende Anschrift. Eine elektronische Zusendung der Unterlagen per E-Mail ist nicht ausreichend. Bitte benutzen Sie zur Online-Beantragung der EU-Konformitätsbescheinigung und Einreichung elektronisch signierter Dokumente den oben angezeigten Link zum Bundesportal.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Gesundheitsberufe -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Des Weiteren bitten wir Sie in einem formlosen Anschreiben um folgende Angaben:

  • Name
  • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Haben Sie bereits eine EU-Konformitätsbescheinigung von uns erhalten? Dann teilen Sie uns bitte das Aktenzeichen mit.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

EU-Konformitätsbescheinigung für Ärzte / Ärztinnen, Zahnärzte / Zahnärztinnen und Apotheker / Apothekerinnen

Wenn Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung benötigen, senden Sie uns bitte unten aufgeführte Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie zu. Die Approbationsurkunde ist nicht notwendig.

  • für Ärztinnen und Ärzte
    Zeugnis über die Ärztliche Prüfung (gemäß Anlage 12 ÄApprO) oder Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung und Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistent / Medizinalassistentin, soweit diese nach den deutschen Rechtsvorschriften noch für den Abschluss der ärztlichen Ausbildung vorgesehen war
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte
    Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung (gemäß Anlage 5 ZÄPrO)
  • für Apothekerinnen und Apotheker
    Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung (gemäß Anlage 11 AAppO)

Statement of Need für das ECFMG

Wenn Sie ein "Statement of Need" für das US Educational Committee for Foreign Medical Graduates (ECFMG) benötigen, senden Sie uns bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zu:

  1. Erklärung zur Verwendung des "Statement of Need" und Bestätigung Ihrer Absicht zur Rückkehr nach Deutschland: füllen Sie dazu diese Absichtserklärung (PDF, 78 kB) aus und unterschreiben Sie diese. Die Angabe der ECFMG-Identifikationsnummer sowie des Fachgebiets, in dem Sie in den USA tätig werden wollen, in deutscher und in englischer Sprache, ist erforderlich.
  2. Vertrag oder Angebotsschreiben („contract or letter of offer“) hinsichtlich der Weiterbildung in den USA (in einfacher Kopie, keine Beglaubigung erforderlich)
  3. Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Nachweise der deutschen Staatsbürgerschaft oder dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sind z.B.

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses oder
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (nur Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)

Falls Ihre Unterlagen durch Heirat oder anderweitige Änderungen abweichende Namen ausweisen, senden Sie uns bitte zudem Ihre Heiratsurkunde, einen Auszug aus dem Personenstandsregister oder ggf. sonstige Nachweise. Sämtliche Nachweise benötigen wir in amtlich beglaubigter Kopie.

Kontakt

Bei Rückfragen zum Thema Konformitätsbescheinigung:

E-Mail: gesundheitsberufe@bfarm.de
Telefon: +49 (0)228 99307- 4797 (Sprechzeiten montags bis donnerstags zwischen 9:00 bis 13:00 Uhr)

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