#MedSafetyWeek zur Arzneimittelsicherheit
4. bis 10. November 2024

Durch die weltweite Kampagne #MedSafetyWeek erinnern 104 Organisationen aus 91 Ländern daran, wie wichtig es ist, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden. Die Kampagne findet in diesem Jahr vom 4. bis 10. November 2024 statt. Das BfArM beteiligt sich einerseits in den sozialen Medien im eigenen LinkedIn-Kanal und informiert andererseits auf dieser Seite über die Kampagne. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei LinkedIn folgen und unsere LinkedIn-Inhalte teilen und liken.
Animationen der Kampagne
Zu den Kampagnenmaterialien gehören vom Uppsala Monitoring Centre (UMC) produzierte, auffällige Animationen mit Zeichentrickfiguren.*
Beiträge zur MedSafetyWeek im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit
- Editorial: MedSafetyWeek
- MedSafetyWeek 2024: Die Bedeutung von Nebenwirkungsmeldungen und die Rolle der Apotheker im deutschen Spontanberichtssystem aus Sicht der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)
- #MedSafetyWeek: Nebenwirkungen verhindern
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des BfArM zur MedSafetyWeek
- Das Meldesystem für Nebenwirkungen erklärt in unserem Blogbeitrag
- Online-Meldeportal in dem jede und jeder Verdachtsfälle von Nebenwirkungen direkt an das BfArM und das Paul-Ehrlich-Institut melden kann: www.nebenwirkungen.bund.de
- Jeder gemeldete Verdachtsfall einer Nebenwirkung wird nach international verwendeten Standards erfasst und elektronisch an die gemeinsame europäische Datenbank EudraVigilance weitergeleitet: www.adrreports.eu/de/index.html
- Die #MedSafetyWeek ist eine internationale Kampagne unter der Leitung des Uppsala Monitoring Centre (UMC), dem Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für internationale Arzneimittelüberwachung: https://who-umc.org/medsafetyweek
*Die Animationen können heruntergeladen und für eigene Beiträge im Rahmen der #MedSafetyWeek genutzt werden. Als Quelle ist das Uppsala Monitoring Centre zu nennen und der Hashtag #MedSafetyWeek zu nutzen. Die Verwendung der Materialien sowie des BfArM-Logos zu Werbezwecken und zur gewerblichen Nutzung ist untersagt.