BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Medizinisches Cannabis

Überblick

Zum 01.04.2024 sind wesentliche Teile des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabis-Gesetz - CanG) in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz. Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG), Artikel 2 das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG). Mit weiteren Artikeln des Gesetzes werden u.a. das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung angepasst.

Cannabis wird aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen. Cannabis zu medizinischen Zwecken und Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken werden zukünftig im MedCanG geregelt. Zuständige Behörde für die Anwendung des MedCanG ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Lediglich der Verkehr mit Medizinischem Cannabis bei Ärztinnen, Ärzten und in Apotheken unterliegt der Überwachung der jeweiligen Landesbehörden.

Dem BfArM fallen keinerlei Aufgaben im Zusammenhang mit dem KCanG zu.

Formulare

Formblätter für Erlaubnisanträge gemäß § 4 MedCanG

Händler

Hersteller

Klinische Prüfungen

  • Prüfärzte - Hinweise zur Beantragung in Vorbereitung
  • Prüfärzte - Antrag in Vorbereitung
  • Anlage zum Antrag in Vorbereitung

Universitäre Einrichtungen

Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen

Formblätter für Meldungen gemäß § 16 MedCanG

Informationen folgen in Kürze.

Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zum grenzüberschreitenden Verkehr und Anzeigen gemäß §§ 12 und 14 MedCanG i.V. mit BtMAHV

Hinweise zu den Ein-/Ausfuhr Formblättern

Sofern die Formulare auf elektronischem Weg beschrieben werden, empfiehlt es sich, mittels Tabulatortaste in das jeweils nächste Feld zu wechseln. Die Formulare sind beidseitig (Vorder- und Rückseite auf einem Blatt) auszudrucken, mit Unterschrift zu versehen und per Post an folgende Adresse zu senden:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle -
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Formblätter und Hinweise
Einfuhrantrag/-anzeige
Hinweise zum Ausfüllen eines/r Einfuhrantrags/-anzeige
Ausfuhrantrag/-anzeige
Hinweise zum Ausfüllen eines/r Ausfuhrantrags/-anzeige

Meldung und Aufzeichnung

Liste der Pharmazentralnummern


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